Sitzung: 11.05.2009 Hauptausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 1
Vorlage: B 09/0138
Beschluss:
Die Stadt Norderstedt beauftragt die EGNo
treuhänderisch mit der Erfüllung von Aufgaben der strategischen
Flächensicherung. Die Abwicklung erfolgt über das Treuhandvermögen
„Strategische Flächensicherung“ (bisherige Bezeichnung „Reiherhagen“).
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, mit der EGNo einen entsprechenden
Treuhandvertrag zu schliessen. In diesem Treuhandvertrag ist festzulegen,
dass die in der Hauptsatzung § 9 Ziffer b und f vorgegebenen Wertgrenzen von
der Entwicklungsgesellschaft ebenfalls einzuhalten sind. Darüber hinausgehende
Verträge bedürfen unverändert der Zustimmung der Stadtvertretung. Ausgenommen
hiervon sind Käufe und Verkäufe in festgelegten Entwicklungsbereichen, die von
der Stadtvertretung separat beschlossen werden.
Die erworbenen Flächen verbleiben im Grundbesitz der Stadt Norderstedt. Die EGNo wird in den zuständigen städtischen Ausschüssen halbjährlich über ihre Grundstücksankäufe und –verkäufe berichten.
Der endgültige Treuhandvertrag ist der Stadtvertretung vor Abschluss vorzulegen.
Abstimmung über die Vorlage einschließlich aller
Änderungen:
Bei 10 Ja- und 1 Nein-Stimme mehrheitlich beschlossen.