Sitzung: 09.06.2009 Stadtvertretung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 43, Nein: 5
Vorlage: B 09/0187
Beschluss
§ 4 der
Zuständigkeitsordnung der Stadt Norderstedt erhält folgende Fassung:
„§ 4
Entscheidungen des Kulturausschusses
1. Entscheidungen
im Rahmen der allgemeinen Grundsätze und Richtlinien zur Förderung der Kultur-
und Heimatpflege
2. Entsendung von
Vertreterinnen und Vertretern in Kuratorien und Beiräte“
Die Änderung tritt
zusammen mit der 10. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt
Norderstedt in Kraft.
Abstimmung:
Bei 43 Ja- und 5 Nein-Stimmen mehrheitlich
angenommen.