Sitzung: 18.06.2009 Sozialausschuss
Vorlage: B 09/0266
Im Rahmen der
Aussprache über den vorliegenden Antrag der SPD-Fraktion sowie den
Ergänzungsantrag der GALiN-Fraktion stellt auch die CDU-Fraktion einen
Änderungsantrag zum Antrag der SPD-Fraktion.
Antrag der
GALiN-Fraktion:
In Ergänzung des
von der SPD gestellten Antrages vom 04.06.2009 (Vorlage B 09/0262, vormals
Vorlage A 080352 vom 25.09.2008) regen wir an, den Personenkreis der
Berechtigten für den Sozialpass gemäß folgender Umstände zu erweitern:
Alle
Geringverdiener nach EU-Definition sollen in den Genuss des Norderstedter
Sozialpasses kommen. Als Geringverdiener werden nach EU-Definition Menschen
bezeichnet, deren verfügbares Einkommen bzw. Arbeitsentgelt auf den Monat bezogen nur 60% des Durchschnittseinkommens
beträgt. Das Durchschnittseinkommen beträgt derzeit nach Auskunft des DRV Bund
etwa € 30.000,-. Die Armutsgrenze beträgt demnach in Deutschland € 18.000,-
jährlich, monatlich also € 1.500,- brutto für einen Ein-Personen-Haushalt.
Demzufolge sind
auch
-
Familien mit
geringem Gesamteinkommen
-
Alleinerziehende
und deren Kinder
-
Rentner
-
Schüler/Azubi/Studenten
und/oder Bafög-Bezieher
-
Wohngeldbezieher
in den
Personenkreis der Geringverdiener/Niedriglöhner über den bereits von der SPD
vorgeschlagenen Personenkreis hinaus zu berücksichtigen.
Der Nachweis zum
Erhalt des Sozialpasses ist in geeigneter Form nachzuweisen.
(Schüler-/Studentenausweis, Bafög-Bescheid, Wohngeld-Bescheid, Lohnabrechnung
o.ä.)
Analog der
Diskussion von Ende 2008 ist der Sozialpass auch für folgende Bereiche nutzbar
zu machen:
-
Verwaltungsgebühren
-
Strom
-
Telefon
-
Theater/Kultur/Museen
-
Sportvereinsbeiträge
-
Sonstiges
Abstimmung:
Bei 1 Ja-Stimme, 8 Gegenstimmen und 2
Enthaltungen abgelehnt.
Änderungsantrag
der CDU-Fraktion:
Die Stadt
Norderstedt führt schnellstmöglich für Norderstedter Bürger einen Sozialpass – befristet
auf zwei Jahre – ein, der als Nachweis für die Inanspruchnahme-
.............
Neuer Absatz am
Schluss:
Die Verwaltung
wird aufgefordert, innerhalb dieser zwei Jahre ein neues Konzept zu entwickeln
und dem Ausschuss vorzulegen, welches eine verbesserte Bemessungsgrundlage auf
der Basis des verfügbaren Einkommens aller infrage kommenden Personen
beinhaltet.
Abstimmung:
Bei 8 Ja-Stimmen
und 3 Enthaltungen angenommen.
Beschluss:
Die Stadt
Norderstedt führt schnellstmöglich für Norderstedter Bürger einen Sozialpass
- befristet auf zwei Jahre - ,
der als Nachweis für die Inanspruchnahme ermäßigter Leistungen genutzt werden
kann, welche jeweils von den zuständigen Ausschüssen festgelegt werden.
Folgende Personengruppen sollten für den Sozialpass in Frage kommen:
s. Ausarbeitung
des Amtes für Soziales
Der Sozialpass
muss als Legitimation der Berechtigung für eine Kostenreduzierung zum Beispiel
in folgenden Bereichen tauglich sein:
-
Arriba-Erlebnisbad
-
Volkshochschule
-
Musikschule
Die Verwaltung
wird beauftragt, unverzüglich einen geeigneten Sozialpass zu entwickeln. Dieser
muss schnellstmöglich wirksam und voll einsetzbar sein.
Die Verwaltung wird aufgefordert, innerhalb dieser zwei Jahre ein neues Konzept zu entwickeln und dem Ausschuss vorzulegen, welches eine verbesserte Bemessungsgrundlage auf der Basis des verfügbaren Einkommens aller infrage kommenden Personen beinhaltet.
Die notwendigen
Gelder sind außerplanmäßig bereit zu stellen. Der Oberbürgermeister wird
gebeten, der außerplanmäßigen Ausgabe zuzustimmen.
Abstimmung:
Bei 8 Ja-Stimmen und 3 Enthaltungen angenommen.