Im Rahmen der Aussprache über den vorliegenden Antrag der SPD-Fraktion sowie den Ergänzungsantrag der GALiN-Fraktion stellt auch die CDU-Fraktion einen Änderungsantrag zum Antrag der SPD-Fraktion.

 

Antrag der GALiN-Fraktion:

 

In Ergänzung des von der SPD gestellten Antrages vom 04.06.2009 (Vorlage B 09/0262, vormals Vorlage A 080352 vom 25.09.2008) regen wir an, den Personenkreis der Berechtigten für den Sozialpass gemäß folgender Umstände zu erweitern:

 

Alle Geringverdiener nach EU-Definition sollen in den Genuss des Norderstedter Sozialpasses kommen. Als Geringverdiener werden nach EU-Definition Menschen bezeichnet, deren verfügbares Einkommen bzw. Arbeitsentgelt  auf den Monat bezogen nur 60% des Durchschnittseinkommens beträgt. Das Durchschnittseinkommen beträgt derzeit nach Auskunft des DRV Bund etwa € 30.000,-. Die Armutsgrenze beträgt demnach in Deutschland € 18.000,- jährlich, monatlich also € 1.500,- brutto für einen Ein-Personen-Haushalt.

 

Demzufolge sind auch

 

-          Familien mit geringem Gesamteinkommen

-          Alleinerziehende und deren Kinder

-          Rentner

-          Schüler/Azubi/Studenten und/oder Bafög-Bezieher

-          Wohngeldbezieher

 

in den Personenkreis der Geringverdiener/Niedriglöhner über den bereits von der SPD vorgeschlagenen Personenkreis hinaus zu berücksichtigen.

Der Nachweis zum Erhalt des Sozialpasses ist in geeigneter Form nachzuweisen. (Schüler-/Studentenausweis, Bafög-Bescheid, Wohngeld-Bescheid, Lohnabrechnung o.ä.)

 

Analog der Diskussion von Ende 2008 ist der Sozialpass auch für folgende Bereiche nutzbar zu machen:

 

-          Verwaltungsgebühren

-          Strom      

-          Telefon

-          Theater/Kultur/Museen

-          Sportvereinsbeiträge

-          Sonstiges

 

Abstimmung:

Bei  1 Ja-Stimme, 8 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen abgelehnt.

 

 

Änderungsantrag der CDU-Fraktion:

 

Die Stadt Norderstedt führt schnellstmöglich für Norderstedter Bürger einen Sozialpass – befristet auf zwei Jahre – ein, der als Nachweis für die Inanspruchnahme- .............

 

Neuer Absatz am Schluss:

Die Verwaltung wird aufgefordert, innerhalb dieser zwei Jahre ein neues Konzept zu entwickeln und dem Ausschuss vorzulegen, welches eine verbesserte Bemessungsgrundlage auf der Basis des verfügbaren Einkommens aller infrage kommenden Personen beinhaltet.

 

 

Abstimmung:

Bei 8 Ja-Stimmen und 3 Enthaltungen angenommen.

 

 

Beschluss:

Die Stadt Norderstedt führt schnellstmöglich für Norderstedter Bürger einen Sozialpass -  befristet auf zwei Jahre - , der als Nachweis für die Inanspruchnahme ermäßigter Leistungen genutzt werden kann, welche jeweils von den zuständigen Ausschüssen festgelegt werden. Folgende Personengruppen sollten für den Sozialpass in Frage kommen:

 

s. Ausarbeitung des Amtes für Soziales

 

Der Sozialpass muss als Legitimation der Berechtigung für eine Kostenreduzierung zum Beispiel in folgenden Bereichen tauglich sein:

 

-          Arriba-Erlebnisbad

-          Volkshochschule

-          Musikschule

 

Die Verwaltung wird beauftragt, unverzüglich einen geeigneten Sozialpass zu entwickeln. Dieser muss schnellstmöglich wirksam und voll einsetzbar sein.

 

Die Verwaltung wird aufgefordert, innerhalb dieser zwei Jahre ein neues Konzept zu entwickeln und dem Ausschuss vorzulegen, welches eine verbesserte Bemessungsgrundlage auf der Basis des verfügbaren Einkommens aller infrage kommenden Personen beinhaltet.

 

Die notwendigen Gelder sind außerplanmäßig bereit zu stellen. Der Oberbürgermeister wird gebeten, der außerplanmäßigen Ausgabe zuzustimmen.

 


Abstimmung:

Bei 8 Ja-Stimmen und 3 Enthaltungen angenommen.