Herr Murmann stellt für die CDU-Fraktion folgende Anfrage (als Anlage  3 zum Protokoll) und bittet um schriftliche Beantwortung.

 

Anfrage im Jugendhilfeausschuss am 11.06.09

 

Aufgrund des nach Beschluss des JHA angehobenen Stellenschlüssels in den Kitas bedarf es einer Änderung der Verträge auch mit den nichtstädtischen Kitas. (Ursprungslaufzeit bis 2012)

 

Die den nichtstädtischen Kitas gewährten Zuschüsse der Stadt Norderstedt setzen sich aus Sach- und Personalkosten zusammen.

Sind diese Zuschüsse Deckungsfähig?

 

Um sicher zu stellen, dass die zu übernehmenden Personalkosten vollständig für die Arbeit am Kind ankommt bitte ich zu prüfen, ob die neu zu schließenden Verträge mit den nichtstädtischen Kitas eine Passage enthalten können, der die Kitas verpflichtet, die nicht voll verbrauchten Personalkosten jährlich an die Stadt zurück zu zahlen.

Wenn für die Betreuung der Kinder Kräfte auf € 400-Basis eingestellt – im Personalkostenbudget jedoch Kosten für eine ausgebildete Erzieherin veranschlagt  werden oder Stellen nicht besetzt werden können besteht pro Kalenderjahr ein teilweise nicht unerheblicher Überschuss bei der Personalkosten-Zuwendung.

Im Zuge einer Transparenz bei der Mittelverteilung soll dieser evtl. Überschuss nicht anderwertig verbraucht werden.