Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11

Beschluss:

Der Entwurf der Satzung nach § 34 IV BauGB (Innenbereichssatzung) "Harkshörn", 1. Änderung und Ergänzung, Gebiet: nördlich Kringelkrugweg / östlich Haus-Nr. 35 / bis Zufahrt
Kleingartenanlage, bestehend aus dem  Teil A – Planzeichnung (Anlage 2 ) und Teil B – Text (Anlage 3 ) in der Fassung vom 23.07.2009 wird beschlossen.

Die Begründung in der Fassung vom 23.07.2009 (Anlage 4 ) wird gebilligt.

 

Der Entwurf des Bauleitplanes, Satzung nach § 34 IV BauGB (Innenbereichssatzung) "Harkshörn", 1. Änderung und Ergänzung -, sowie die Begründung sowie folgende Arten umweltbezogener Informationen:

bereits eingegangene umweltbezogene Stellungnahmen

Klimaanalyse der Stadt Norderstedt                                         Stand: November 1993

Biotop- und Nutzungstypenkartierung                                          Stand: 22.03.2005

Umweltbericht zum Flächennutzungsplan 2020 der Stadt Norderstedt Stand: 12/2007

Lärmminderungsplanung (LMP)/Ist-Analyse 2005Schallimmissionsplan „Straße“ 2005 der Lärmminderungsplanung                                                                   Stand: 2005

Landschaftsplan 2020 der Stadt Norderstedt incl. Umweltbericht                                                                                                                                                             Stand: 12/2007

Quantitative Erfassung ausgewählter Brutvogelarten             Stand: 2000

Stichtagsmessungen/Grundwassergleichenpläne             Stand:            1992/93/95/98/99/
                                                                                                                                    00/03/04/05

Orientierende Luftschadstoffmessungen an vier verkehrsexponierten Standorten                                                                                                                                          Stand: 2005

Abschätzung der aktuellen und zukünftigen Luftqualitätsgüte Norderstedt                                                                                                                                                 Stand: 2007

Ergänzende gutachterliche Untersuchung der Altlastflächen               Stand 2009

Artenschutzrechtliche Potenzialabschätzung                                               Stand  2009

sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von der öffentlichen Auslegung zu unterrichten.

Sollten sich nach der öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte Stellungnahmen Änderungen des Bauleitplanentwurfes ergeben, die die Grundzüge der Planung nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte Beteiligung gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen.

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.


Abstimmung:

Die Vorlage wurde mit 11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen einstimmig beschlossen.