Sitzung: 03.09.2009 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11
Vorlage: B 09/0357
Beschluss:
Der Entwurf der Satzung nach § 34 IV BauGB
(Innenbereichssatzung) "Harkshörn", 1. Änderung und Ergänzung,
Gebiet: nördlich Kringelkrugweg / östlich Haus-Nr. 35 / bis Zufahrt
Kleingartenanlage, bestehend aus dem
Teil A – Planzeichnung (Anlage 2 ) und Teil B – Text (Anlage 3 ) in der
Fassung vom 23.07.2009 wird beschlossen.
Die Begründung in
der Fassung vom 23.07.2009 (Anlage 4 ) wird gebilligt.
Der Entwurf des
Bauleitplanes, Satzung nach § 34 IV BauGB (Innenbereichssatzung)
"Harkshörn", 1. Änderung und Ergänzung -, sowie die Begründung sowie
folgende Arten umweltbezogener Informationen:
bereits eingegangene
umweltbezogene Stellungnahmen
Klimaanalyse der
Stadt Norderstedt Stand: November 1993
Biotop- und
Nutzungstypenkartierung Stand: 22.03.2005
Umweltbericht zum
Flächennutzungsplan 2020 der Stadt Norderstedt Stand: 12/2007
Lärmminderungsplanung
(LMP)/Ist-Analyse 2005Schallimmissionsplan „Straße“ 2005 der Lärmminderungsplanung Stand: 2005
Landschaftsplan 2020
der Stadt Norderstedt incl. Umweltbericht Stand: 12/2007
Quantitative
Erfassung ausgewählter Brutvogelarten Stand: 2000
Stichtagsmessungen/Grundwassergleichenpläne Stand: 1992/93/95/98/99/
00/03/04/05
Orientierende
Luftschadstoffmessungen an vier verkehrsexponierten Standorten Stand: 2005
Abschätzung der
aktuellen und zukünftigen Luftqualitätsgüte Norderstedt Stand:
2007
Ergänzende
gutachterliche Untersuchung der Altlastflächen Stand 2009
Artenschutzrechtliche
Potenzialabschätzung Stand 2009
sind gemäß § 3 Abs.
2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von der öffentlichen Auslegung zu unterrichten.
Sollten sich nach der öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte
Stellungnahmen Änderungen des Bauleitplanentwurfes ergeben, die die Grundzüge
der Planung nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte
Beteiligung gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen.
Aufgrund des § 22
GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung
ausgeschlossen.
Abstimmung:
Die Vorlage wurde mit 11 Ja-Stimmen, 0
Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen einstimmig beschlossen.