Sitzung: 17.09.2009 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 1
Vorlage: B 09/0356
Beschluss:
a)
Das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
nach § 3 Absatz 1 und § 4 Absatz 1 BauGB wird entsprechend dem Vermerk der
Verwaltung vom 23.07.2009 (Anlage 4) zur Kenntnis genommen.
b) Der Umfang und
Detaillierungsgrad der Umweltprüfungen ist gemäß der Scopingliste ( Anlage 8)
durchzuführen.
c) Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 162
Norderstedt, 3. Änderung "Achter de Dannen", Gebiet: südlich
Kringelkrugweg / westlich Fußweg Am Hange, bestehend aus dem Teil A –
Planzeichnung (Anlage 5) und Teil B – Text (Anlage 6) in der Fassung vom
03.09.2009, wird beschlossen.
Die Begründung in
der Fassung vom 03.09.2009 (Anlage 7) wird gebilligt.
Der Entwurf des
Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 162 Norderstedt, 3. Änderung "Achter de
Dannen" -, sowie die Begründung sowie folgende Arten umweltbezogener
Informationen:
bereits eingegangene
umweltbezogene Stellungnahmen
Klimaanalyse der Stadt Norderstedt Stand:
November 1993
Biotop- und Nutzungstypenkartierung Stand: 22.03.2005
Umweltbericht zum Flächennutzungsplan 2020
der Stadt Norderstedt Stand:
12/2007
Lärmminderungsplanung (LMP)/Ist-Analyse 2005
Schallimmissionsplan „Straße“ 2005
der Lärmminderungsplanung Stand:
2005
Landschaftsplan 2020 der Stadt Norderstedt
incl. Umweltbericht Stand:
12/2007
Quantitative Erfassung ausgewählter Brutvogelarten Stand: 2000
Stichtagsmessungen/Grundwassergleichenpläne Stand: 1992/93/95/98/99/ 00/03/04/05
·
Orientierende
Luftschadstoffmessungen an vier
verkehrsexponierten Standorten Stand: 2005
·
Abschätzung der
aktuellen und zukünftigen
Luftqualitätsgüte Norderstedt Stand: 2007
·
Artenschutzrechtliche
Begutachtung vom Juli /
August 2009
sind gemäß § 3 Abs.
2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von der öffentlichen Auslegung zu
unterrichten.
Sollten sich nach der öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte
Stellungnahmen Änderungen des Bauleitplanentwurfes ergeben, die die Grundzüge
der Planung nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte
Beteiligung gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen.
Die städtischen
Flächen dürfen nur an individuelle einzelne Bauherren veräußert werden. Die
gestalterischen Festsetzungen sind an die umgebende Bebauung anzupassen.
Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
Abstimmung:
Die Vorlage wurde mit 10 Ja-Stimmen, 0
Nein-Stimmen und 1 Enthaltungen
beschlossen.