Sitzung: 05.10.2009 Hauptausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 4
Vorlage: B 09/0458
Beschluss:
Das Fachbereichsbudget des Amtes
für Finanzen für die Jahre 2010 und 2011 sowie für die mittelfristige Ergebnis-
und Finanzplanung 2012 bis 2014 wird mit folgenden Änderungen beschlossen:
1.1 Im Teilergebnisplan 11106
„Rechnungswesen, Finanzmanagement und Controlling“ werden die Erträge und Aufwendungen für die laufende
Verwaltungstätigkeit wie folgt geändert:
Der Ansatz für Erträge aus Zuwendungen und allgemeinen Umlagen wird für die
Jahre 2010 bis 2014 reduziert um 281.900 €
(Verschiebung in Teilpläne 54600 und 57350)
Der Ansatz für Erträge aus öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten wird für
die Jahre 2010 bis 2014 erhöht um je 40.000 €.
Der Ansatz für Personalaufwendungen wird für die Jahre 2010 bis 2014 erhöht um
je 40.000 €.
Der Ansatz für bilanzielle Abschreibungen wird für die Jahre 2010 bis 2014
reduziert um 63.200 € (neuer Ansatz 0, Verschiebung in andere Teilpläne).
1.2 Im Teilfinanzplan 11106 „Rechnungswesen,
Finanzmanagement und Controlling“
werden die Ein- und
Auszahlungen für die Investitionstätigkeit wie folgt geändert:
2.1
Im
Teilergebnisplan 57310 „Beteiligungen“ werden die Erträge und Aufwendungen für
die laufende Verwaltungstätigkeit wie folgt geändert:
2.2 Im Teilfinanzplan 57310 „Beteiligungen“ werden die Ein- und Auszahlungen für die Investitionstätigkeit
wie folgt geändert:
3.1 Im Teilergebnisplan 61100 „Steuern,
allgemeine Zuweisungen, allgemeine
Umlagen“ werden die Erträge und Aufwendungen für die
laufende
Verwaltungstätigkeit
wie folgt geändert:
3.2 Im Teilfinanzplan 61100 „Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen“ werden die Ein- und Auszahlungen für die Investitionstätigkeit wie folgt geändert:
4.1 Im Teilergebnisplan 61200 „sonstige
allgemeine Finanzwirtschaft“ werden die
Erträge und
Aufwendungen für die laufende Verwaltungstätigkeit wie folgt
geändert:
4.2 Im Teilfinanzplan 61200 „sonstige allgemeine Finanzwirtschaft“ werden die Ein- und Auszahlungen für die
Investitionstätigkeit wie folgt geändert:
Die Auswirkungen aus der Änderung
des Erfolgsplans (für lfd. Verwaltungstätigkeit) auf die entsprechenden Ein-
und Auszahlungen des Finanzplans, sowie aus der Änderung des Finanzplans (aus
Investitionstätigkeit) auf die Aufwendungen und Erträge des Erfolgsplans sind
im Haushalt zu berücksichtigen.
Abstimmung:
Bei 7 Ja-Stimmen und 4 Enthaltungen einstimmig
beschlossen.