Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 44

Beschluss

 

„a)   Die Beisetzungs- und Bestattungsgebühren werden ab 01.01.2010 zusammen mit der bestattungsbedingten, gärtnerischen Herrichtung erhoben und wie folgt festgesetzt:

 

 

 

Bestattungs-                                                             gebühr:

Gärtnerische Herrichtung:

Gesamtgebühr:

1. Urnenbeisetzung                              

53,00 

43,00 

96,00

2. Erdbestattung        Rasengrab

468,00 

96,00 

564,00  

3. Erdbestattung Bodendeckergrab

296,00 

278,00 

574,00

4. Erdbestattung Kindergrab

106,00 

54,00 

160,00

 

5. anonyme Erdbestattung

468,00 

356,00 

824,00

 

Die angegebenen Gebühren beziehen sich jeweils auf einen Bestattungs- bzw. Beisetzungsfall.

Bei mehrstelligen Bodendeckergräbern kann die Bepflanzung weiterer Stellen beauftragt werden. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand.

 

Bei den Entgelten im Bereich der Grabpflege entfallen ab 2010 folgende Positionen:

 

Frühjahrs- bzw. Sommerblumenbepflanzung (mit Differenzierung bei Gräbern mit Pflanzfläche und bei Gräbern mit Bodendeckern) sowie Winterabdeckung (mit Differenzierung bei Gräbern mit Pflanzfläche und bei Gräbern mit Bodendeckern).

 

Dafür werden als Ersatz ab 01.01.2010 folgende Leistungen im Bereich der Grabpflege angeboten:

 

Bepflanzung 11,50 €  einmalig pro Grabstelle zzgl. Pflanzen

 

Winterabdeckung     19,00 €  einmalig pro Grabstelle zzgl. Deckgrün

 

Zusätzlich werden ab 01.01.2010 folgende Leistungen angeboten:

 

Mulchen  8,00 € pro Jahr/pro Grabstelle

 

Wiederherrichtung zum
Verkauf   100,00 € einmalig pro Grabstelle

 

b)    Die 4. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für die kommunalen Friedhöfe der Stadt Norderstedt wird in der Form der Anlage 2 zur Vorlage Nr. B 09/0380 beschlossen.“

 

 


Abstimmung:

 

Bei 44 Ja-Stimmen einstimmig angenommen.