Sitzung: 27.10.2009 Stadtvertretung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 44
Vorlage: B 09/0380/1
Beschluss
„a) Die
Beisetzungs- und Bestattungsgebühren werden ab 01.01.2010 zusammen mit der
bestattungsbedingten, gärtnerischen Herrichtung erhoben und wie folgt
festgesetzt:
|
€ |
€ |
€ |
|
Bestattungs-
gebühr: |
Gärtnerische
Herrichtung: |
Gesamtgebühr: |
1. Urnenbeisetzung |
53,00 |
43,00 |
96,00 |
2. Erdbestattung Rasengrab |
468,00 |
96,00 |
564,00 |
3. Erdbestattung Bodendeckergrab |
296,00 |
278,00 |
574,00 |
4. Erdbestattung Kindergrab |
106,00 |
54,00 |
160,00 |
5. anonyme Erdbestattung |
468,00 |
356,00 |
824,00 |
Die angegebenen Gebühren beziehen sich
jeweils auf einen Bestattungs- bzw. Beisetzungsfall.
Bei mehrstelligen Bodendeckergräbern kann die
Bepflanzung weiterer Stellen beauftragt werden. Die Abrechnung erfolgt nach
tatsächlichem Aufwand.
Bei den Entgelten im Bereich der Grabpflege entfallen ab 2010 folgende
Positionen:
Frühjahrs- bzw. Sommerblumenbepflanzung (mit Differenzierung bei
Gräbern mit Pflanzfläche und bei Gräbern mit Bodendeckern) sowie
Winterabdeckung (mit Differenzierung bei Gräbern mit Pflanzfläche und bei
Gräbern mit Bodendeckern).
Dafür werden als Ersatz ab 01.01.2010 folgende Leistungen im Bereich
der Grabpflege angeboten:
Bepflanzung 11,50
€ einmalig pro Grabstelle zzgl. Pflanzen
Winterabdeckung 19,00 € einmalig pro
Grabstelle zzgl. Deckgrün
Zusätzlich werden ab 01.01.2010 folgende
Leistungen angeboten:
Mulchen
8,00 € pro Jahr/pro Grabstelle
Wiederherrichtung zum
Verkauf 100,00 € einmalig pro Grabstelle
b) Die 4. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für die kommunalen
Friedhöfe der Stadt Norderstedt wird in der Form der Anlage 2 zur Vorlage Nr. B
09/0380 beschlossen.“
Abstimmung:
Bei 44 Ja-Stimmen einstimmig angenommen.