Sitzung: 05.11.2009 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: B 09/0540
Beschluss:
a)
Gemäß §§ 2 ff. BauGB
wird die Aufstellung des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 189 Norderstedt, 5.
Änderung "Niewisch", Gebiet: Flurstück 48/5, Flur 4 Gemarkung
Garstedt beschlossen.
Der Geltungsbereich ist in der Planzeichnung vom.20.10.2009
festgesetzt (vgl. verkleinerter Fassung in Anlage 3). Diese Planzeichnung ist
Bestandteil des Beschlusses.
Für das
Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:
·
Umwandlung
des als öffentliche Grünfläche (Parkanlage) festgesetzten Grundstücks in eine
gewerbliche Baufläche
·
Sicherung
einer öffentlichen Zuwegung vom Niewisch zum nördlich benachbarten Grundstück
·
Sicherung
der erhaltenswerten Baumbestände
Der Aufstellungsbeschluss
ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Aufgrund des § 22 GO
waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
b)
Gemäß § 3 Abs. 1
Satz 1 und § 4 Abs. 1 BauGB soll im Rahmen des Bauleitplanverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 189 Norderstedt, 5.
Änderung "Niewisch", Gebiet: Flurstück 48/5, Flur 4 Gemarkung
Garstedt die öffentliche Unterrichtung und Erörterung
über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung (frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung) und die Beteiligung der TÖB erfolgen.
Der Entwurf vom
20.10.2009 (Anlage 4) wird als Grundlage für die frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung gebilligt.
Die frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung ist entsprechend den Ziffern 1, 5, 6 der Anlage 5
dieser Vorlage durchzuführen.
Auf Grund des § 22
GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung
ausgeschlossen.
Abstimmung:
Die Vorlage
wurde mit 10 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen mehrheitlich beschlossen.