Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

a)

Gemäß §§ 2 ff. BauGB wird die Aufstellung des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 189 Norderstedt, 5. Änderung "Niewisch", Gebiet: Flurstück 48/5, Flur 4 Gemarkung Garstedt beschlossen.

 

Der Geltungsbereich ist in der Planzeichnung vom.20.10.2009 festgesetzt (vgl. verkleinerter Fassung in Anlage 3). Diese Planzeichnung ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Für das Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:

 

·         Umwandlung des als öffentliche Grünfläche (Parkanlage) festgesetzten Grundstücks in eine gewerbliche Baufläche

·         Sicherung einer öffentlichen Zuwegung vom Niewisch zum nördlich benachbarten Grundstück

·         Sicherung der erhaltenswerten Baumbestände


Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

b)

Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 und § 4 Abs. 1 BauGB soll im Rahmen des Bauleitplanverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 189 Norderstedt, 5. Änderung "Niewisch", Gebiet: Flurstück 48/5, Flur 4 Gemarkung Garstedt die öffentliche Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) und die Beteiligung der TÖB erfolgen.

 

Der Entwurf vom 20.10.2009 (Anlage 4) wird als Grundlage für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gebilligt.

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist entsprechend den Ziffern 1, 5, 6 der Anlage 5 dieser Vorlage durchzuführen.

 

Auf Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.


Abstimmung:

Die Vorlage wurde mit 10 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen mehrheitlich beschlossen.