Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschluss:

a)  Gemäß § 2 Abs.1 Satz 1 BauGB wird die 1. (vereinfachte) Änderung des FNP 2020

aus dem Jahre 2008 für den Bereich „Westlich Ulzburger Strasse zwischen Dachsgang und Pestalozzistrasse beschlossen. Der Geltungsbereich mit 2 Teilgebieten ist in der Plandarstellung vom 20.10.2009 festgesetzt (Anlage 1).

 Gebiet A: westlich Ulzburger Strasse, südlich Grund- und Hauptschule Friedrichsgabe,

                 nördlich Friedrichsgaber Weg

Gebiet B: westlich Ulzburger Strasse, südlich Friedrichsgaber Weg, nördlich Dachsgang

 

Die Planzeichnung in Anlage 1 ist zusammen mit der Begründung in Anlage 2 Bestandteil des Beschlusses.

 

Für das Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:

  • Darstellung der Randbebauungen im Plangebiet westlich der Ulzburger Strasse als „Gemischte Bauflächen“ gemäß dem langfristig angelegten Stadtentwicklungsziels des Stadtumbaus an den Magistralen,
  • Reduzierung den emissionsempfindlichen Wohnnutzungen und Etablierung einer verträglichen Nutzungsmischung,
  • Ansiedlung von Dienstleistungen und Versorgungseinrichtungen / Einzelhandel im Sinne des Zentrenkonzeptes der Stadt
  • Stadtgestalterische Aufwertung von heterogenen Baustrukturen

 

Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

b) Auf die Durchführung der frühzeitigen Behörden- und Bürgerbeteiligung wird gemäß

§ 3  Abs.1 Satz 2 Nr. 2 BauGB i.V. mit § 13 BauGB verzichtet.

 

c) Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf der 1. (vereinfachten) Änderung des FNP 2020 und die Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und eine eingeschränkte Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 i. V. mit § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB durchzuführen.


Abstimmung:

Die Vorlage wurde mit 10 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 1 Enthaltungen einstimmig beschlossen.