Sitzung: 05.11.2009 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: B 09/0541
Beschluss:
a) Gemäß § 2 Abs.1 Satz 1 BauGB wird die 1.
(vereinfachte) Änderung des FNP 2020
aus dem Jahre 2008
für den Bereich „Westlich Ulzburger Strasse zwischen Dachsgang und
Pestalozzistrasse beschlossen. Der Geltungsbereich mit 2 Teilgebieten ist in
der Plandarstellung vom 20.10.2009 festgesetzt (Anlage 1).
Gebiet A: westlich Ulzburger Strasse, südlich Grund- und Hauptschule Friedrichsgabe,
nördlich Friedrichsgaber Weg
Gebiet B: westlich Ulzburger Strasse, südlich
Friedrichsgaber Weg, nördlich Dachsgang
Die Planzeichnung in Anlage 1 ist zusammen mit der Begründung in Anlage 2 Bestandteil des Beschlusses.
Für das Plangebiet
werden folgende Planungsziele angestrebt:
- Darstellung der Randbebauungen im
Plangebiet westlich der Ulzburger Strasse als „Gemischte Bauflächen“
gemäß dem langfristig angelegten Stadtentwicklungsziels des Stadtumbaus an
den Magistralen,
- Reduzierung den emissionsempfindlichen
Wohnnutzungen und Etablierung einer verträglichen Nutzungsmischung,
- Ansiedlung von Dienstleistungen und
Versorgungseinrichtungen / Einzelhandel im Sinne des Zentrenkonzeptes der
Stadt
- Stadtgestalterische Aufwertung von
heterogenen Baustrukturen
Der
Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu
machen.
Aufgrund des § 22 GO
waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
b) Auf die
Durchführung der frühzeitigen Behörden- und Bürgerbeteiligung wird gemäß
§ 3 Abs.1 Satz 2 Nr. 2 BauGB i.V. mit § 13 BauGB
verzichtet.
c) Die Verwaltung
wird beauftragt, den Entwurf der 1. (vereinfachten) Änderung des FNP 2020 und
die Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und eine
eingeschränkte Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 i. V. mit § 13 Abs. 2 Nr. 3
BauGB durchzuführen.
Abstimmung:
Die Vorlage
wurde mit 10 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 1 Enthaltungen einstimmig beschlossen.