Beschluss: Kenntnisnahme

Herr Broscheit gibt folgende Beantwortung zu Protokoll:

 

 

 

Sachverhalt

 

 

Herr Claßen hatte für die FDP-Fraktion in der Sitzung des Ausschusses für Schule und Sport am 16.09.2009 zu TOP 7.7. – Sporthallennutzung – folgende Anfragen gestellt:

 

 

Die FDP-Fraktion bittet die Verwaltung um Beantwortung folgender Anfragen:

 

  1. Welche konkreten Anträge auf Nutzung der Norderstedter Sporthallen wurde von Sportvereinen, Schulen und anderen (z.B. VHS) bei der Verwaltung gestellt ?

 

  1. Wie sieht nach Bearbeitung der Anträge die derzeitige Verteilung der Hallenzeiten in Norderstedt aus ?

 

  1. Wie beurteilt die Verwaltung den Bedarf nach weiteren Sporthallenzeiten in

Norderstedt ?

 

  1. Gibt es von Seiten der Verwaltung mögliche Überlegungen für Standorte von neuen Norderstedter Sporthallen ?

 

  1. Inwieweit sind die Norderstedter Sporthallen in den Ferienzeiten geöffnet und welche Halle wird vom wem genutzt ?

 

  1. Welche Maßnahmen müssten vom Ausschuss durchgeführt werden, um die nicht geöffneten Norderstedter Sporthallen auch in den Ferien öffnen zu können ?

 

  1. Welche Maßnahmen müssten von der Verwaltung durchgeführt werden, um die nicht geöffneten Norderstedter Sporthallen auch in den Ferien öffnen zu können ?

 

 

Zu den vorgenannten Fragen nimmt das Fachamt wie folgt Stellung:

 

Zu 1. + 2.

 

            Das Fachamt verweist auf die Anlage (Belegungspläne der Norderstedter Turn- und Sporthallen) der Mitteilungsvorlage für die Sitzung des Ausschusses für Schule und Sport am 04.11.2009.

Hieraus ergibt sich die Verteilung der Nutzungszeiten aller Turn- und Sporthallen auf der Grundlage der beantragten Zeiten

 

 

Zu 3.

 

            Dem Fachamt ist bekannt, dass bei einigen Vereine noch ein Bedarf für zusätzliche Trainingszeiten besteht.

Dieser Bedarf kann jedoch aufgrund fehlender Kapazitäten zur Zeit nicht abgedeckt werden.

 

 

Zu 4.

           

Bisher gab es noch keine Überlegungen für Standorte neuer Turn- und Sporthallen.

            In Ausführung des Beschlusses des Ausschusses für Schule und Sport vom 16.09.2009 zum Thema „Großsportanlage“ werden entsprechende Überlegungen derzeit angestellt.

            Über die Ergebnisse wird der Ausschuss zu gegebener Zeit informiert.

 

 

Zu 5., 6.+ 7.

 

            In der Benutzungsordnung und Entgelttarif für Sportstätten, Schulräume und Schulhöfe der Stadt Norderstedt ist im § 4 (1) geregelt, dass während der Sommer- und Weihnachtsferien in Schleswig-Holstein die Räume grundsätzlich geschlossen bleiben.

In allen Ferienzeiten werden seit Jahren die Turn- und Sporthallen aufgrund der bestehenden Bedarfe geöffnet.

Die Norderstedter Sportvereine melden der Verwaltung rechtzeitig ihren Bedarf an.

Von hier erfolgt eine Einteilung der Nutzer auf die jeweiligen Turn- bzw. Sporthallen.

Um den Aufwand (Urlaub der Hausmeister, Reinigung und Bewirtschaftung) möglichst gering zu halten, wird die Nutzung auf einige Hallen zentralisiert.