Herr Broscheit gibt
folgende Beantwortung zu Protokoll:
Sachverhalt
Herr Claßen hatte für die
FDP-Fraktion in der Sitzung des Ausschusses für Schule und Sport am 16.09.2009
zu TOP 7.7. – Sporthallennutzung – folgende Anfragen gestellt:
Die FDP-Fraktion
bittet die Verwaltung um Beantwortung folgender Anfragen:
- Welche konkreten Anträge auf Nutzung der
Norderstedter Sporthallen wurde von Sportvereinen, Schulen und anderen
(z.B. VHS) bei der Verwaltung gestellt ?
- Wie sieht nach Bearbeitung der Anträge
die derzeitige Verteilung der Hallenzeiten in Norderstedt aus ?
- Wie beurteilt die Verwaltung den Bedarf
nach weiteren Sporthallenzeiten in
Norderstedt ?
- Gibt es von Seiten der Verwaltung
mögliche Überlegungen für Standorte von neuen Norderstedter Sporthallen ?
- Inwieweit sind die Norderstedter
Sporthallen in den Ferienzeiten geöffnet und welche Halle wird vom wem
genutzt ?
- Welche Maßnahmen müssten vom Ausschuss
durchgeführt werden, um die nicht geöffneten Norderstedter Sporthallen
auch in den Ferien öffnen zu können ?
- Welche Maßnahmen müssten von der
Verwaltung durchgeführt werden, um die nicht geöffneten Norderstedter
Sporthallen auch in den Ferien öffnen zu können ?
Zu den vorgenannten
Fragen nimmt das Fachamt wie folgt Stellung:
Zu 1. + 2.
Das
Fachamt verweist auf die Anlage (Belegungspläne der Norderstedter Turn- und
Sporthallen) der Mitteilungsvorlage für die Sitzung des Ausschusses für Schule
und Sport am 04.11.2009.
Hieraus ergibt sich die Verteilung der Nutzungszeiten aller Turn- und
Sporthallen auf der Grundlage der beantragten Zeiten
Zu 3.
Dem
Fachamt ist bekannt, dass bei einigen Vereine noch ein Bedarf für zusätzliche
Trainingszeiten besteht.
Dieser Bedarf kann jedoch aufgrund fehlender Kapazitäten zur Zeit nicht abgedeckt werden.
Zu 4.
Bisher gab es noch keine Überlegungen für Standorte neuer Turn- und
Sporthallen.
In
Ausführung des Beschlusses des Ausschusses für Schule und Sport vom 16.09.2009
zum Thema „Großsportanlage“ werden entsprechende Überlegungen derzeit
angestellt.
Über
die Ergebnisse wird der Ausschuss zu gegebener Zeit informiert.
Zu 5., 6.+ 7.
In
der Benutzungsordnung und Entgelttarif für Sportstätten, Schulräume und
Schulhöfe der Stadt Norderstedt ist im § 4 (1) geregelt, dass während der
Sommer- und Weihnachtsferien in Schleswig-Holstein die Räume grundsätzlich
geschlossen bleiben.
In allen Ferienzeiten werden seit Jahren die Turn- und Sporthallen aufgrund der bestehenden Bedarfe geöffnet.
Die Norderstedter Sportvereine melden der Verwaltung rechtzeitig ihren Bedarf an.
Von hier erfolgt eine Einteilung der Nutzer auf die jeweiligen Turn- bzw. Sporthallen.
Um den Aufwand (Urlaub der Hausmeister, Reinigung und Bewirtschaftung) möglichst gering zu halten, wird die Nutzung auf einige Hallen zentralisiert.