Sitzung: 03.12.2009 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: B 09/0547
Beschluss
Gemäß §§ 4 Abs. 1
Satz 1 und 3 Abs.1 BauGB soll im Rahmen
des Bauleitplanverfahrens Bebauungsplan
Nr. 141 Norderstedt, 1. Änderung und Ergänzung "Nettelkrögen",
Gebiet: zwischen Gutenbergring und Tarpenbek (Anlage 1) die Beteiligung der Träger öffentlicher
Belange (TÖB) und die öffentliche Unterrichtung und Erörterung über die
allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung (frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung) erfolgen.
Der Entwurf des
Bebauungsplans Nr. 141 Norderstedt, 1.Änderung und Ergänzung (Anlagen 3 und 4)
wird als Grundlage für die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der TÖB
und der Öffentlichkeitsbeteiligung
gebilligt.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist
entsprechend den Ziffern 1, 2, 3, 4, 6, 7, 8, 9 der Anlage 4 dieser Vorlage
durchzuführen.
Auf Grund des § 22
GO waren keine Ausschussmitglieder/Stadtvertreter von der Beratung und
Beschlussfassung ausgeschlossen.
Abstimmung:
Die Vorlage wurde mit 11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen einstimmig beschlossen.