Sitzung: 03.12.2009 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: B 09/0564
Beschluss
1. Behandlung der
Stellungnahmen
Das Ergebnis der
Beteiligung entsprechend § 23 Abs. 5 Satz 2
Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG) wird entsprechend dem Vermerk der
Verwaltung (Tabelle: Abwägungsvorschlag über die Stellungnahmen der Eigentümer, der Nutzungsberechtigten und der
unteren Naturschutzbehörde - Anlage 3) zur Kenntnis
genommen.
Die Schreiben mit den eingegangenen Stellungnahmen der Eigentümer und der
Nutzungsberechtigten sind als Anlage 2 dieser Vorlage beigefügt. Die
Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde als Anlage 1.
Die Behandlung der Stellungnahmen der
Eigentümer, der Nutzungsberechtigten und der unteren Naturschutzbehörde
erfolgt entsprechend dem Vermerk der Verwaltung (Anlage 3).
Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Stellungnahme abgegeben
haben, von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2. Empfehlung zum
Erlass der Stadtverordnung
Der Ausschuss
empfiehlt dem Oberbürgermeister die Stadtverordnung der Stadt Norderstedt über
die Erklärung zu Naturdenkmalen (Anlage 4) zu erlassen.
Der Erlass der Stadtverordnung der Stadt Norderstedt über die Erklärung zu Naturdenkmalen ist ortsüblich bekannt zu machen.
Eine einmalige Summe
von 40.000,00 € für die baumpflegerischen und standortverbessernden Maßnahmen
sowie ein jährlicher Festbetrag von 6.000,00 € für die jährliche Kontrolle und
Sicherung sind ggf. über- bzw. außerplanmäßig bereitzustellen.
Auf Grund des § 22
GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung
ausgenommen.
Abstimmung:
Die Vorlage wurde mit 11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen beschlossen.