Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss

 

1. Behandlung der Stellungnahmen

 

Das Ergebnis der Beteiligung entsprechend § 23 Abs. 5 Satz 2 Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG) wird entsprechend dem Vermerk der Verwaltung (Tabelle: Abwägungsvorschlag über die Stellungnahmen der Eigentümer, der Nutzungsberechtigten und der unteren Naturschutzbehörde - Anlage 3) zur Kenntnis genommen.

Die Schreiben mit den eingegangenen Stellungnahmen der Eigentümer und der Nutzungsberechtigten sind als Anlage 2 dieser Vorlage beigefügt. Die Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde als Anlage 1.

Die Behandlung der Stellungnahmen der Eigentümer, der Nutzungsberechtigten und der unteren Naturschutzbehörde erfolgt entsprechend dem Vermerk der Verwaltung (Anlage 3).

 

Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Stellungnahme abgegeben haben, von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2. Empfehlung zum Erlass der Stadtverordnung

 

Der Ausschuss empfiehlt dem Oberbürgermeister die Stadtverordnung der Stadt Norderstedt über die Erklärung zu Naturdenkmalen (Anlage 4) zu erlassen.

 

Der Erlass der Stadtverordnung der Stadt Norderstedt über die Erklärung zu Naturdenkmalen ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

Eine einmalige Summe von 40.000,00 € für die baumpflegerischen und standortverbessernden Maßnahmen sowie ein jährlicher Festbetrag von 6.000,00 € für die jährliche Kontrolle und Sicherung sind ggf. über- bzw. außerplanmäßig bereitzustellen.

 

Auf Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgenommen.

 


Abstimmung:

Die Vorlage wurde mit 11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen  beschlossen.