Sitzung: 02.02.2010 Stadtvertretung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 41, Nein: 6
Vorlage: B 09/0539/2
Beschluss
Die Stadtvertretung beschließt die nachfolgende Haushaltssatzung:
Haushaltssatzung
der
Stadt Norderstedt für die Haushaltsjahre
2010 / 2011
Aufgrund der § 95 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom 02.02.2010 folgende Haushaltssatzung erlassen:
§
1
Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2010 und 2011 wird
1. im Ergebnisplan mit |
2010 |
2011 |
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einem Gesamtbetrag der Erträge auf |
151.745.000 EUR |
150.462.100 EUR |
einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf |
151.718.500 EUR |
148.563.100 EUR |
einem Jahresüberschuss von |
26.500 EUR |
1.899.000 EUR |
einem Jahresfehlbetrag von |
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2. im Finanzplan |
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einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf |
138.912.700 EUR |
143.670.900 EUR |
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf |
138.964.200 EUR |
137.345.100 EUR |
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf |
40.613.900 EUR |
21.238.200 EUR |
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf |
39.714.000 EUR |
27.518.500 EUR |
festgesetzt. |
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§
2
Es werden festgesetzt:
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2010 |
2011 |
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf |
19.500.000 EUR |
15.000.000 EUR |
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf |
24.284.800 EUR |
0 EUR |
3. der Höchsbetrag der Kassenkredite auf |
15.000.000 EUR |
15.000.000 EUR |
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf |
917,48 Stellen |
917,48 Stellen |
§
3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer 2010 2011
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A) 250 v. H. 250 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 260 v. H. 260 v.H.
§
4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Oberbürgermeister seine Zustimmung nach § 95 h Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 25.000 EUR. Die Genehmigung der Stadtvertretung gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Oberbürgermeister ist verpflichtet, seine Entscheidungen dem jeweils zuständigen Fachausschuss und dem Hauptausschuss vierteljährlich zu berichten.
Norderstedt, den 03.02.2010
Hans-Joachim Grote
Oberbürgermeister
Abstimmung einschließlich der entsprechenden
Fehlerkorrekturen, die auf den Tischen verteilt wurden:
Bei 41 Ja- und 6 Nein-Stimmen mehrheitlich
angenommen.