Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 41, Nein: 6

Beschluss

 

Die Stadtvertretung beschließt die nachfolgende Haushaltssatzung:

Haushaltssatzung

der Stadt Norderstedt für die Haushaltsjahre  2010 / 2011

 

Aufgrund der § 95 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom 02.02.2010 folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre  2010 und 2011 wird

 

1. im Ergebnisplan mit

2010

2011

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

151.745.000 EUR

150.462.100 EUR

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

151.718.500 EUR

148.563.100 EUR

einem Jahresüberschuss von

26.500 EUR

1.899.000 EUR

einem Jahresfehlbetrag  von

 

 

 

 

 

2. im Finanzplan

 

 

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

138.912.700 EUR

143.670.900 EUR

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

138.964.200 EUR

137.345.100 EUR

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

40.613.900 EUR

21.238.200 EUR

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

39.714.000 EUR

27.518.500 EUR

festgesetzt.

 

 

 

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

 

2010

2011

1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf

19.500.000  EUR

15.000.000 EUR

2. der Gesamtbetrag der    

    Verpflichtungsermächtigungen auf

24.284.800 EUR

0 EUR

3.  der Höchsbetrag der Kassenkredite auf

15.000.000 EUR

15.000.000 EUR

4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

       917,48 Stellen

917,48 Stellen

 

 

 

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1. Grundsteuer                                                                                                                                                    2010                                        2011

 

    a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

        (Grundsteuer A)                                                                                                                                            250 v. H.                        250 v.H.

    b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                    260 v. H.                        260 v.H.

 

2. Gewerbesteuer                       390 v. H.         390 v.H.

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Oberbürgermeister seine Zustimmung nach § 95 h Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 25.000 EUR. Die Genehmigung der Stadtvertretung gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Oberbürgermeister ist verpflichtet, seine Entscheidungen dem jeweils zuständigen Fachausschuss und dem Hauptausschuss vierteljährlich zu berichten.

 

 

 

Norderstedt, den 03.02.2010

 

 

 

Hans-Joachim Grote

Oberbürgermeister

 

 

 

 


Abstimmung einschließlich der entsprechenden Fehlerkorrekturen, die auf den Tischen verteilt wurden:

 

Bei 41 Ja- und 6 Nein-Stimmen mehrheitlich angenommen.