Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 1, Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

a)      Das Ergebnis der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB wird entsprechend dem Vermerk der Verwaltung vom 16.12.2009 ( Anlage 3 ) zur Kenntnis genommen.

b)      Der Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfungen ist gem. der Scopingliste
(Anlage 7) durchzuführen.

c)      Der Entwurf des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 260 Norderstedt "Haus Hog'n Dor", Gebiet: Ecke  Alter Kirchenweg / Ulzburger Straße / westlich Kiebitzreihe / nördlich Kiebitzreihe Nr. 43 Teil A – Planzeichnung (Anlage 4 ) und Teil B – Text (Anlage 5 ) in der Fassung vom 16.12.2009  wird beschlossen.

Die Begründung in der Fassung vom 16.12.2009 (Anlage 6 ) wird gebilligt.

 

Der Entwurf des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 260 Norderstedt "Haus Hog'n Dor" -, sowie die Begründung sowie folgende Arten umweltbezogener Informationen:

·         bereits eingegangene umweltbezogene Stellungnahmen

·         Klimaanalyse der Stadt Norderstedt                             Stand: November 1993

·         Umweltbericht zum Flächennutzungsplan 2020 der Stadt Norderstedt Stand: 12/2007

·         Lärmminderungsplanung (LMP)/Ist-Analyse 2005Schallimmissionsplan „Straße“ 2005 der Lärmminderungsplanung                                                      Stand: 2005

·         Landschaftsplan 2020 der Stadt Norderstedt incl. Umweltbericht                                                                                                                              Stand: 12/2007

·         Quantitative Erfassung ausgewählter Brutvogelarten                  Stand: 2000

·         Stichtagsmessungen/Grundwassergleichenpläne           Stand:      1992/93/95/98/99/
                                                                                                00/03/04/05

·         Orientierende Luftschadstoffmessungen an vier verkehrsexponierten Standorten                                                                                                      Stand: 2005

·         Abschätzung der aktuellen und zukünftigen Luftqualitätsgüte Norderstedt                                                                                                                 Stand: 2007

·         Lärmschutzgutachten                                                                             Stand 2009

·          

·         Artenschutzrechtliche Untersuchung                                                      Stand 2009

sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von der öffentlichen Auslegung zu unterrichten.

Sollten sich nach der öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte Stellungnahmen Änderungen des Bauleitplanentwurfes ergeben, die die Grundzüge der Planung nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte Beteiligung gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen.

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.


Abstimmung:

Die Vorlage wurde mit 11 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimmen und 1 Enthaltungen mehrheitlich beschlossen.