Sitzung: 09.03.2010 Stadtvertretung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 49
Vorlage: B 09/0601
Beschluss
a) Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen
Entscheidung über
die Behandlung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB
Die vor, während
oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen folgender
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (im Folgenden benannt mit
der laufenden Nummer der Anlage 3 ) werden
berücksichtigt
teilweise berücksichtigt
nicht berücksichtigt
zur Kenntnis genommen: Punkt 1; Punkt 2
Hinsichtlich der
Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange wird auf die Ausführungen zur Sach- und
Rechtslage beziehungsweise die o.g. Anlage dieser Vorlage Bezug genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Stellungnahmen
abgegeben haben, von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
b )
Satzungsbeschluss
Auf Grund des § 10
BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung von Schleswig-Holstein beschließt
die Stadtvertretung die Satzung nach § 34 IV BauGB (Innenbereichssatzung)
"Harkshörn", 1. Änderung und Ergänzung, Gebiet: nördlich
Kringelkrugweg / östlich Haus-Nr. 35 / bis Zufahrt Kleingartenanlage
bestehend aus dem Teil A - Planzeichnung – (Anlage 4 ) und dem Teil B - Text –
(Anlage 5 ) als Satzung.
Die Begründung in
der Fassung vom 23.07.2009 ( Anlage 6 ) wird gebilligt.
Der Beschluss zur
Satzung durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu
machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und
zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den
Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Auf Grund des § 22
GO waren keine Stadtvertreter von der Beratung und von der Beschlussfassung
ausgeschlossen.
Abstimmung:
Bei 49 Ja-Stimmen einstimmig angenommen.