Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 49

Beschluss

 

a) Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen

Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB

 

Die vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen folgender Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (im Folgenden benannt mit der laufenden Nummer der Anlage 3 ) werden

 

 

berücksichtigt

 

teilweise berücksichtigt

 

nicht berücksichtigt

 

zur Kenntnis genommen:      Punkt 1;  Punkt 2

 

Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird auf die Ausführungen zur Sach- und Rechtslage beziehungsweise die o.g. Anlage dieser Vorlage Bezug genommen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Stellungnahmen abgegeben haben, von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

 

b ) Satzungsbeschluss

Auf Grund des § 10 BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung von Schleswig-Holstein beschließt die Stadtvertretung die Satzung nach § 34 IV BauGB (Innenbereichssatzung) "Harkshörn", 1. Änderung und Ergänzung, Gebiet: nördlich Kringelkrugweg / östlich Haus-Nr. 35 / bis Zufahrt Kleingartenanlage bestehend aus dem Teil A - Planzeichnung – (Anlage 4 ) und dem Teil B - Text – (Anlage 5 ) als Satzung.

Die Begründung in der Fassung vom 23.07.2009 ( Anlage 6 ) wird gebilligt.

 

Der Beschluss zur Satzung durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Auf Grund des § 22 GO waren keine Stadtvertreter von der Beratung und von der Beschlussfassung ausgeschlossen.

 


Abstimmung:

 

Bei 49 Ja-Stimmen einstimmig angenommen.