Sitzung: 01.04.2010 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Enthaltungen: 1
Vorlage: B 10/0117
Beschluss:
a)
Das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung nach §§ 3
Absatz 1 und 4 Absatz 1 BauGB wird entsprechend dem Vermerk der Verwaltung über
das Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung vom 01.03.2010 (Anlage 5) und dem
Behandlungsvorschlag zum Ergebnis der frühzeitigen Behördenbeteiligung (Anlage
3) zur Kenntnis genommen.
b)
Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 287 Norderstedt "Am Feldweg", Gebiet:
östlich Feldweg, südlich Kiefernweg, westlich Tannenallee, nördlich Feldstraße,
Teil A – Planzeichnung (Anlage 6) und Teil B – Text (Anlage 7), in der Fassung
vom 11.03.2010 wird beschlossen.
Die
Begründung in der Fassung vom 11.03.2010 (Anlage 8) wird gebilligt.
Der Entwurf des
Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 287 Norderstedt "Am Feldweg" -,
sowie die Begründung und folgende Arten umweltbezogener Informationen:
§
Klimaanalyse der Stadt
Norderstedt Stand:
November 1993
§
Biotop- und
Nutzungskartierung Stand: 22.03.2005
§
Umweltbericht zum
Flächennutzungsplan 2020
der Stadt Norderstedt Stand:
12/2007
§
Lärmminderungsplanung
(LMP)/Ist-Analyse 2005
Schallimmissionsplan
„Straße“ 2005 der
Lärmminderungsplanung Stand: 2005
§
Landschaftsplan 2020 der
Stadt Norderstedt
incl.
Umweltbericht Stand: 12/2007
§
Quantitative Erfassung
ausgewählter Brutvogelarten Stand: 2000
§
Stichtagsmessungen/Grundwassergleichenpläne Stand: 1992/93/95/98/99/
00/03/04/05
§
Orientierende
Luftschadstoffmessungen
an
vier verkehrsexponierten Standorten Stand: 2005
§
Abschätzung der
aktuellen und zukünftigen
Luftqualitätsgüte
Norderstedt Stand: 2007
§
Artenschutzrechtliche
Kurzstellungnahme zum B-Plan Nr. 287
Norderstedt Stand: 21.08.2009
§
Landschaftspflegerischer
Fachbeitrag Stand:
01.03.2010
sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 3 Abs. 2
BauGB von der öffentlichen Auslegung zu unterrichten.
Sollten sich nach der öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte
Stellungnahmen Änderungen des Bauleitplanentwurfes ergeben, die die Grundzüge
der Planung nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte
Beteiligung gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen.
Auf Grund des § 22 GO waren
keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
Abstimmung:
Die Vorlage wurde mit 12 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und
1 Enthaltungen einstimmig beschlossen.