Beschluss:

a)        Das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung nach §§ 3 Absatz 1 und 4 Absatz 1 BauGB wird entsprechend dem Vermerk der Verwaltung über das Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung vom 01.03.2010 (Anlage 5) und dem Behandlungsvorschlag zum Ergebnis der frühzeitigen Behördenbeteiligung (Anlage 3) zur Kenntnis genommen.

b)        Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 287 Norderstedt "Am Feldweg", Gebiet: östlich Feldweg, südlich Kiefernweg, westlich Tannenallee, nördlich Feldstraße, Teil A – Planzeichnung (Anlage 6) und Teil B – Text (Anlage 7), in der Fassung vom 11.03.2010 wird beschlossen.

 

Die Begründung in der Fassung vom 11.03.2010 (Anlage 8) wird gebilligt.

 

Der Entwurf des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 287 Norderstedt "Am Feldweg" -, sowie die Begründung und folgende Arten umweltbezogener Informationen:

 

§         Klimaanalyse der Stadt Norderstedt                         Stand: November 1993

§         Biotop- und Nutzungskartierung                                     Stand: 22.03.2005

§         Umweltbericht zum Flächennutzungsplan 2020

 der Stadt Norderstedt                                                 Stand: 12/2007

§         Lärmminderungsplanung (LMP)/Ist-Analyse 2005

Schallimmissionsplan „Straße“ 2005 der

Lärmminderungsplanung                                                Stand: 2005

§         Landschaftsplan 2020 der Stadt Norderstedt

incl. Umweltbericht                                            Stand: 12/2007

§         Quantitative Erfassung ausgewählter Brutvogelarten        Stand: 2000

§         Stichtagsmessungen/Grundwassergleichenpläne            Stand:      1992/93/95/98/99/
                                                                                    00/03/04/05

§         Orientierende Luftschadstoffmessungen

an vier verkehrsexponierten Standorten                          Stand: 2005

§         Abschätzung der aktuellen und zukünftigen

Luftqualitätsgüte Norderstedt                               Stand: 2007

§         Artenschutzrechtliche Kurzstellungnahme zum B-Plan Nr. 287

Norderstedt                                                 Stand: 21.08.2009

§         Landschaftspflegerischer Fachbeitrag                         Stand: 01.03.2010

 

sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von der öffentlichen Auslegung zu unterrichten.

Sollten sich nach der öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte Stellungnahmen Änderungen des Bauleitplanentwurfes ergeben, die die Grundzüge der Planung nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte Beteiligung gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen.

 

Auf Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.


Abstimmung:

Die Vorlage wurde mit 12 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 1 Enthaltungen einstimmig beschlossen.