Frau Gattermann gibt die Beantwortung der Anfrage von Frau Hahn als Mitteilungsvorlage zu Protokoll. (Anlage 3)

 

 

Offene Ganztagsgrundschule

 

Frau Hahn hat in der Sitzung vom 11.03.2010 die Verwaltung um eine Stellungnahme zu den Auswirkungen der Richtlinie über die Förderung von Ganztagsangeboten an Offenen Ganztagsschulen des Ministeriums für Bildung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein auf die Offene Ganztagsgrundschule und die Modulbetreuung gebeten.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Aktuell hat die o.g. neu gefasste Richtlinie vom 26.02.2010 keine Auswirkungen, da die Modulbetreuung nach der Richtlinie zur Förderung von Betreuungsangeboten an verlässlichen Grundschulen des Landes Schleswig-Holstein gefördert wird und Ganztagsgrundschulen in Norderstedt aufgrund des Beschlusses des Ausschuss für Schule und Sport vom 03.03.10 frühestens zum Schuljahr 2011/2012 gebildet werden. Die Richtlinie über die Förderung von Ganztagsangeboten an Offenen Ganztagsschulen ist zunächst bis zum 28.02.2011 befristet.

 

Sollte die Richtlinie über den 28.02.2011 hinaus gelten, hätte sie Auswirkungen auf die Einführung der Offenen Ganztagsgrundschule. Betreuungsangebote an Offenen Ganztagsgrundschulen können dann nur als Bestandteil der Offenen Ganztagsschule nach dieser Richtlinie gefördert werden. D.h. eine Doppelförderung z.B. die Kursangebote nach der Richtlinie über die Förderung von Ganztagsangeboten an Offenen Ganztagsschulen und die Betreuungsgruppen nach der Richtlinie zur Förderung von Betreuungsangeboten an verlässlichen Grundschulen ist nicht möglich.

 

Da die Module mit Einführung der Offenen Ganztagsgrundschule auslaufen sollen, hätte dies auf sie keine Auswirkungen. An Grundschulen, die nicht Offene Ganztagsgrundschulen werden, könnten sie weiter bestehen.

 

Würde die Offene Grundschule jedoch auch an Grundschulen eingeführt werden, an denen heute die Betreuung durch Elternvereine statt findet, hätte die Richtlinie Auswirkungen. Die Elternbetreuung kann dann nicht  in der heutigen Form parallel weiter bestehen, sondern muss Bestandteil der Offenen Ganztagsgrundschule bzw. aufgelöst werden.

 

In dieser Stellungnahme wird vorausgesetzt, dass die Richtlinie zur Förderung von Betreuungsangeboten an verlässlichen Grundschulen verlängert wird.