Sitzung: 22.04.2010 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 5
Vorlage: B 10/0086
Herr Murmann begrüßt zu diesem Punkt Frau Stark und Frau Scadah-Gailun vom Verein Tagespflege.
Die Vertreterinnen
des Vereins beantworten die Fragen der Ausschussmitglieder.
Herr Krebber
beantragt die Unterbrechung der Sitzung.
Die Sitzung wird
von 18.52 Uhr bis 18.55 Uhr unterbrochen.
Anschließend
stellt Herr Murmann die drei Alternativen der Beschlussvorlage nacheinander zur
Abstimmung.
Alternative 1
Der Jugendhilfeausschuss befürwortet die
Gleichstellung der Kindertagespflege im Gebührenbereich für die Kinder, die das
erste Lebensjahr vollendet haben bis zum Beginn des neuen Kita-Jahrs nach dem
vollendeten dritten Lebensjahr, zum 01.01.2012. Er bittet die Verwaltung die
Richtlinien der Stadt Norderstedt zur Förderung von Kindern in Tagespflege nach
§ 23 und § 24 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII entsprechend zu ändern und dem
Jugendhilfeausschuss zur Beschlussfassung vorzulegen. Grundlage für die
Gleichstellung sind die Regelgebühren nach der Satzung für die
Kindertagesstätten der Stadt Norderstedt vom 16.07.2009 bei einer maximalen
Betreuungsdauer von 50 Std./W.. Grundlage für die Berechnung des
Tagespflegegelds sind die aktuellen Richtlinien der Stadt Norderstedt zur
Förderung von Kindern in Tagespflege nach der maximal 20/30 des Pflegegeldes
für Dauerpflege in der maßgeblichen Altersstufe einschließlich der Kosten zur
Erziehung bei max. 40 Std./W. Betreuung nach der Landesverordnung über die
Leistungen zum Lebensunterhalt in der Jugendhilfe (LUVO) gezahlt werden. Die
Verwaltung wird gebeten, die dafür notwendigen Mittel von ca. 206.000 € für den
Doppelhaushalt 2012/13 einzuwerben.
Abstimmung:
5 Ja-Stimmen
Alternative 2
Der Jugendhilfeausschuss befürwortet die
Gleichstellung der Kindertagespflege im Gebührenbereich für die Kinder, die das
erste Lebensjahr vollendet haben bis zum Beginn des neuen Kita-Jahrs nach dem
vollendeten dritten Lebensjahr, zum 01.01.2012. Er bittet die Verwaltung die
Richtlinien der Stadt Norderstedt zur Förderung von Kindern in Tagespflege nach
§ 23 und § 24 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII entsprechend zu ändern und dem
Jugendhilfeausschuss zur Beschlussfassung vorzulegen. Grundlage für die
Gleichstellung sind die Regelgebühren nach der Satzung für die Kindertagesstätten
der Stadt Norderstedt vom 16.07.2009 bei einer maximalen Betreuungsdauer von 50
Std./W.. Grundlage für die Berechnung des Tagespflegegelds ist die jeweils
aktuelle Richtlinie des Kreises Segeberg zur Förderung von Kindern in
Tagespflege. Die Verwaltung wird gebeten, die dafür notwendigen Mittel von ca.
310.000 € für den Doppelhaushalt 2012/13 einzuwerben.
Abstimmung:
9 Ja-Stimmen
Die Alternative 2 wird damit angenommen. Da die
Zustimmung zu Alternative 2 mehrheitlich erfolgte, wird über die Alternative 3
nicht mehr abgestimmt.
Frau Müller-Schönemann bittet die Verwaltung bei
bereits zugestellten Vorlagen das entsprechende Sitzungsdatum anzugeben.