Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 5

Herr Murmann begrüßt zu diesem Punkt Frau Stark und Frau Scadah-Gailun vom Verein Tagespflege.

Die Vertreterinnen des Vereins beantworten die Fragen der Ausschussmitglieder.

 

Herr Krebber beantragt die Unterbrechung der Sitzung.

Die Sitzung wird von 18.52 Uhr bis 18.55 Uhr unterbrochen.

 

Anschließend stellt Herr Murmann die drei Alternativen der Beschlussvorlage nacheinander zur Abstimmung.

 

 

 

Alternative 1

 

Der Jugendhilfeausschuss befürwortet die Gleichstellung der Kindertagespflege im Gebührenbereich für die Kinder, die das erste Lebensjahr vollendet haben bis zum Beginn des neuen Kita-Jahrs nach dem vollendeten dritten Lebensjahr, zum 01.01.2012. Er bittet die Verwaltung die Richtlinien der Stadt Norderstedt zur Förderung von Kindern in Tagespflege nach § 23 und § 24 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII entsprechend zu ändern und dem Jugendhilfeausschuss zur Beschlussfassung vorzulegen. Grundlage für die Gleichstellung sind die Regelgebühren nach der Satzung für die Kindertagesstätten der Stadt Norderstedt vom 16.07.2009 bei einer maximalen Betreuungsdauer von 50 Std./W.. Grundlage für die Berechnung des Tagespflegegelds sind die aktuellen Richtlinien der Stadt Norderstedt zur Förderung von Kindern in Tagespflege nach der maximal 20/30 des Pflegegeldes für Dauerpflege in der maßgeblichen Altersstufe einschließlich der Kosten zur Erziehung bei max. 40 Std./W. Betreuung nach der Landesverordnung über die Leistungen zum Lebensunterhalt in der Jugendhilfe (LUVO) gezahlt werden. Die Verwaltung wird gebeten, die dafür notwendigen Mittel von ca. 206.000 € für den Doppelhaushalt 2012/13 einzuwerben.

 

Abstimmung:

5 Ja-Stimmen

 

Alternative 2

 

Der Jugendhilfeausschuss befürwortet die Gleichstellung der Kindertagespflege im Gebührenbereich für die Kinder, die das erste Lebensjahr vollendet haben bis zum Beginn des neuen Kita-Jahrs nach dem vollendeten dritten Lebensjahr, zum 01.01.2012. Er bittet die Verwaltung die Richtlinien der Stadt Norderstedt zur Förderung von Kindern in Tagespflege nach § 23 und § 24 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII entsprechend zu ändern und dem Jugendhilfeausschuss zur Beschlussfassung vorzulegen. Grundlage für die Gleichstellung sind die Regelgebühren nach der Satzung für die Kindertagesstätten der Stadt Norderstedt vom 16.07.2009 bei einer maximalen Betreuungsdauer von 50 Std./W.. Grundlage für die Berechnung des Tagespflegegelds ist die jeweils aktuelle Richtlinie des Kreises Segeberg zur Förderung von Kindern in Tagespflege. Die Verwaltung wird gebeten, die dafür notwendigen Mittel von ca. 310.000 € für den Doppelhaushalt 2012/13 einzuwerben.

 

Abstimmung:

9 Ja-Stimmen

 

Die Alternative 2 wird damit angenommen. Da die Zustimmung zu Alternative 2 mehrheitlich erfolgte, wird über die Alternative 3 nicht mehr abgestimmt.

 

 


 

Frau Müller-Schönemann bittet die Verwaltung bei bereits zugestellten Vorlagen das entsprechende Sitzungsdatum anzugeben.