Sitzung: 06.05.2010 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: B 10/0015
Beschluss
a)
Das Ergebnis
der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB
wird entsprechend dem Vermerk der Verwaltung vom 06.04.2010 (Anlage 3) zur
Kenntnis genommen.
b)
Der Entwurf des
Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 225 Norderstedt, 1. Änderung "Ehemalige
Feuerwache ", Gebiet: Nördlich Segeberger Chaussee/ Haus-Nr. 229 - 235 Teil
A – Planzeichnung (Anlage 4) und Teil B – Text (Anlage 5) in der Fassung vom
06.04.2010 wird beschlossen.
Die Begründung in
der Fassung vom 06.04.2010 (Anlage 6) wird gebilligt.
Der Entwurf des
Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 225 Norderstedt, 1. Änderung "Ehemalige
Feuerwache " -, sowie die Begründung sowie folgende Arten umweltbezogener
Informationen:
·
bereits
eingegangene umweltbezogene Stellungnahmen
·
Klimaanalyse
der Stadt Norderstedt Stand:
11/1993
·
Umweltbericht
zum Flächennutzungsplan 2020
der Stadt Norderstedt Stand:
12/2007
·
Lärmminderungsplanung
(LMP)/Ist-Analyse 2005
Schallimmissionsplan „Straße“ 2005 der
Lärmminderungsplanung Stand:
2005
·
Landschaftsplan
2020 der Stadt Norderstedt
incl. Umweltbericht Stand:
12/2007
·
Quantitative
Erfassung ausgewählter Brutvogelarten Stand:
2000
·
Stichtagsmessungen/Grundwassergleichenpläne Stand: 1992/93/95/98/99/
2000/03/04/05
·
Orientierende
Luftschadstoffmessungen an
vier verkehrsexponierten Standorten Stand:
2005
·
Abschätzung der
aktuellen und zukünftigen
Luftqualitätsgüte Norderstedt Stand:
2007
·
Potenzialabschätzung
Artenschutz Stand 2010
·
Schalltechnische
Untersuchung Stand:
04/2010
sind gemäß § 3 Abs.
2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von der öffentlichen Auslegung zu
unterrichten.
Sollten sich nach der öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte
Stellungnahmen Änderungen des Bauleitplanentwurfes ergeben, die die Grundzüge
der Planung nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte
Beteiligung gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen.
Aufgrund des § 22
GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung
ausgeschlossen.
Abstimmung:
Die Vorlage wurde mit 13 Ja-Stimmen, 0
Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen einstimmig beschlossen.