Sitzung: 20.05.2010 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: B 10/0166
Beschluss:
a)
Entscheidung
über die Behandlung von Stellungnahmen
Entscheidung über die
Behandlung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB
Die vor, während oder nach der ersten und erneuten öffentlichen Auslegung
eingegangenen Stellungnahmen folgender Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange (im Folgenden benannt mit der laufenden Nummer der Anlage
3) werden
berücksichtigt
Punkt 2
teilweise berücksichtigt
nicht berücksichtigt
zur Kenntnis genommen
Punkt 1 (1 a); Punkt 2 a und 2 b; Punkt 3 (3 a); Punkt 4 (4 a)
Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird auf die Ausführungen
zur Sach- und Rechtslage beziehungsweise die o. g. Anlage dieser Vorlage Bezug
genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Stellungnahme abgegeben haben,
von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
b)
Satzungsbeschluss
Aufgrund des § 10 BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung von
Schleswig-Holstein1 beschließt die Stadtvertretung den Bebauungsplan
Nr. 162 Norderstedt, 3. Änderung „Achter de Dannen“, Gebiet: südlich
Kringelkrugweg/westlich Fußweg Am Hange, bestehend aus dem Teil A –
Planzeichnung – (Anlage 4) und dem Teil B – Text – (Anlage 5) in der zuletzt
geänderten Fassung vom 15.12.2009, als Satzung.
Die Begründung in der Fassung vom 08.04.2010 (Anlage 6) wird gebilligt.
Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB
ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan
mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden
eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und
Beschlussfassung ausgeschlossen.
Abstimmung:
Die Vorlage wurde mit 13 Ja-Stimmen, 0
Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen einstimmig beschlossen.