Herr Bertram gibt
die Beantwortung der Anfrage von Frau Schulze-Fasel zu TOP 8.4. aus der Sitzung
des Ausschusses für Schule und Sport vom 03.03.2010 durch das Amt für
Gebäudewirtschaft zu Protokoll.
Frau Schulze-Fasel
gibt für die FDP-Fraktion folgende Anfrage zu Protokoll:
Ich bitte die
Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:
Welche Kosten würden
entstehen, wenn alle Schulen und Sporthallen zzgl. aller Nebenräume mit
Rauchmeldern ausgestattet werden?
Stehen
Haushaltsmittel für den vorbeugenden Brandschutz bereit?
Wie viel Zeit müsste
eingeplant werden, um die Rauchmelder zu installieren?
Antwort:
Der
Brandschutzingenieur Herr Berg hat im Ausschuss für Schule und Sport am
03.03.2010 im Bezug auf den Einbau von Rauchwarnmeldern Folgendes ausgeführt:
Nach den
Ausführungen der Landesbauordnung ist der Einbau von Rauchwarnmeldern nur in
Wohnungen vorgeschrieben, da hier eine zusätzliche Gefahr durch die
Schlafnutzung gegeben ist. In den Wohnungen müssen Schlafräume, Kinderzimmer
und Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, mit
Rauchwarnmelder ausgestattet sein.
Aufgrund der
eindeutigen Aussage des Brandschutzingenieurs geht die Verwaltung davon aus,
dass sich die Fragen damit erübrigt haben.
Sollte das nicht der
Fall sein, wäre die Erfassung der erforderlichen Rauchwarnmelder nur mit einem
erheblichen zeitlichen Aufwand möglich, da die notwendigen Begehungen der
Schulen nur von fachlich qualifiziertem Personal vorgenommen werden können.
Dies ist jedoch momentan nicht leistbar.
Haushaltsmittel
stehen auf jeden Fall nicht bereit.