Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

a) Gemäß §§ 2 ff. BauGB wird die Aufstellung des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 173 Ost Norderstedt, 2. Änderung und Ergänzung "Kindertagesstätte an der Moorbek", Gebiet: Östlich Friedrichsgaber Weg/beidseitig der Moorbek/nordwestlich des Moorbekparkes beschlossen.

 

Der Geltungsbereich ist in der Planzeichnung vom 18.04.2010 festgesetzt (vgl. verkleinerter Fassung in Anlage 4). Diese Planzeichnung ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Für das Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:

 

  • Sicherung und Erweiterung des vorhandenen Kindergartens am Friedrichsgaber Weg 244
  • Sicherung der verkehrlichen Anbindung über den abgehängten Friedrichsgaber Weg
  • Schutz der besonderen naturräumlichen Standortverhältnisse beidseitig der Moorbek
  • Sicherung der Fußwegeverbindung vom Moorbekpark zum Friedrichsgaber Weg
  • Sicherung einer Abwassertransportleitung

 

Die rechtsverbindlichen Bebauungspläne Nr.: 173 Ost, Gebiet : Ehemalige Fensterfabrik östlich Friedrichsgaber Weg, westl. und nördl. der Moorbek  und 173 West, Gebiet: Südlich Rantzauer Forstweg werden im überplanten Bereich aufgehoben.

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

b) Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen des Bauleitplanverfahrens Bebauungsplan Nr. 173 Ost Norderstedt, 2. Änderung und Ergänzung "Kindertagesstätte an der Moorbek", Gebiet: Östlich Friedrichsgaber Weg/beidseitig der Moorbek/nordwestlich des Moorbekparkes die öffentliche Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) erfolgen.

 

Das städtebauliche Konzept sowie die Kurzbeschreibung vom 18.04.2010 (Anlagen 5 und 6) werden als Grundlage für die frühzeitige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung gebilligt.

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist entsprechend den Ziffern 1,2,3,4,6,7,8,9 und 11 der Anlage 3 dieser Vorlage durchzuführen.

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.


Abstimmung:

Die Vorlage wurde mit 13 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen einstimmig beschlossen.