Sitzung: 20.05.2010 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: B 10/0206
Beschluss:
a) Gemäß §§ 2 ff.
BauGB wird die Aufstellung des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 173 Ost
Norderstedt, 2. Änderung und Ergänzung "Kindertagesstätte an der
Moorbek", Gebiet: Östlich Friedrichsgaber Weg/beidseitig der
Moorbek/nordwestlich des Moorbekparkes beschlossen.
Der Geltungsbereich ist in der Planzeichnung vom 18.04.2010
festgesetzt (vgl. verkleinerter Fassung in Anlage 4). Diese Planzeichnung ist
Bestandteil des Beschlusses.
Für das
Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:
- Sicherung und Erweiterung des
vorhandenen Kindergartens am Friedrichsgaber Weg 244
- Sicherung der verkehrlichen Anbindung
über den abgehängten Friedrichsgaber Weg
- Schutz der besonderen naturräumlichen
Standortverhältnisse beidseitig der Moorbek
- Sicherung der Fußwegeverbindung vom
Moorbekpark zum Friedrichsgaber Weg
- Sicherung einer Abwassertransportleitung
Die
rechtsverbindlichen Bebauungspläne Nr.: 173 Ost, Gebiet : Ehemalige Fensterfabrik
östlich Friedrichsgaber Weg, westl. und nördl. der Moorbek und 173 West, Gebiet: Südlich Rantzauer
Forstweg werden im überplanten Bereich aufgehoben.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz
2 BauGB).
b) Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen des
Bauleitplanverfahrens Bebauungsplan Nr. 173 Ost Norderstedt, 2.
Änderung und Ergänzung "Kindertagesstätte an der Moorbek", Gebiet:
Östlich Friedrichsgaber Weg/beidseitig der Moorbek/nordwestlich des Moorbekparkes die öffentliche Unterrichtung und Erörterung über
die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung (frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung) erfolgen.
Das städtebauliche
Konzept sowie die Kurzbeschreibung vom 18.04.2010 (Anlagen 5 und 6) werden als
Grundlage für die frühzeitige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung gebilligt.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist
entsprechend den Ziffern 1,2,3,4,6,7,8,9 und 11 der Anlage 3 dieser Vorlage
durchzuführen.
Aufgrund des § 22 GO
waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmung:
Die Vorlage wurde mit 13 Ja-Stimmen, 0
Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen einstimmig beschlossen.