Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 41, Nein: 6

Beschluss

 

Die Darstellung der durch Genehmigungserlass des Innenministers vom 03.04.2008 zum FNP 2020 von der Genehmigung ausgenommenen Wohnbauflächen am Glashütter Damm und von Mischbauflächen am Hofweg (Anlagen 2 + 4) wird in der Fassung vom 06.05.2010 beschlossen.
Die entsprechend ergänzten Seiten der Begründung (Stand: 06.05.2010) werden in der Fassung der Anlage 6 gebilligt.

 

Die in der Anlage 8 beigefügte Planskizze wird nicht beschlossen. Im verbindlichen Bauleitplanverfahren ist insbesondere die Verkehrsproblematik im Bereich des Glashütter Damms zu berücksichtigen.

Diese Teile des FNP 2020 sind der höheren Verwaltungsbehörde erneut zur Genehmigung vorzulegen.


Aufgrund des § 22 GO waren keine Stadtvertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 


Abstimmung über den so geänderten Beschlussvorschlag:

 

Bei 41 Ja- und 6 Nein-Stimmen mehrheitlich angenommen.