Sitzung: 08.06.2010 Stadtvertretung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 41, Nein: 6
Vorlage: B 10/0149
Beschluss
Die Darstellung der
durch Genehmigungserlass des Innenministers vom 03.04.2008 zum FNP 2020 von der
Genehmigung ausgenommenen Wohnbauflächen am Glashütter Damm und von Mischbauflächen
am Hofweg (Anlagen 2 + 4) wird in der Fassung vom 06.05.2010 beschlossen.
Die entsprechend ergänzten Seiten der Begründung (Stand: 06.05.2010) werden in
der Fassung der Anlage 6 gebilligt.
Die in der Anlage 8
beigefügte Planskizze wird nicht beschlossen. Im verbindlichen
Bauleitplanverfahren ist insbesondere die Verkehrsproblematik im Bereich des
Glashütter Damms zu berücksichtigen.
Diese Teile des FNP 2020 sind der höheren Verwaltungsbehörde erneut zur
Genehmigung vorzulegen.
Aufgrund des § 22 GO waren keine Stadtvertreter von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmung über den so geänderten
Beschlussvorschlag:
Bei 41 Ja- und 6 Nein-Stimmen mehrheitlich
angenommen.