Sitzung: 08.06.2010 Stadtvertretung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 37, Nein: 6, Enthaltungen: 4
Vorlage: B 10/0187
Beschluss
a) Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen
Entscheidung über
die Behandlung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB
Die vor, während
oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen folgender
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (im Folgenden benannt mit
der laufenden Nummer der Anlage 3) werden
berücksichtigt
Punkt 4, Punkt 5, Punkt 6.3 und 6.6, Punkt 7.2
teilweise berücksichtigt
Punkt 2, Punkt 6.7
nicht berücksichtigt
.......................
zur Kenntnis genommen
Punkt 1, Punkt 3, Punkt 6.1, 6.2, 6.4, 6.5, 6.8, Punkt 7.1
Hinsichtlich der
Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange wird auf die Ausführungen zur Sach- und Rechtslage
beziehungsweise die o. g. Anlage dieser Vorlage Bezug genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Stellungnahme abgegeben
haben, von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Entscheidung über
die Behandlung der Stellungnahmen Privater im Rahmen der
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB
Die vor, während
oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen Privater (im
Folgenden benannt mit der laufenden Nummer der Anlage 4) werden
berücksichtigt
......................
teilweise berücksichtigt
Punkt 1
nicht berücksichtigt
.......................
zur Kenntnis genommen
.....................
Hinsichtlich der
Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen Privater wird auf die
Ausführungen zur Sach- und Rechtslage beziehungsweise die o. g. Anlage dieser
Vorlage Bezug genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Stellungnahme abgegeben
haben, von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
b) Satzungsbeschluss
Auf Grund des § 10
BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung von Schleswig-Holstein beschließt
die Stadtvertretung den Bebauungsplan Nr. 260 Norderstedt "Haus Hog'n
Dor", Gebiet: Ecke Alter Kirchenweg / Ulzburger Straße / westlich
Kiebitzreihe / nördlich Kiebitzreihe Nr. 43 bestehend aus dem Teil A -
Planzeichnung - (Anlage 6) und dem Teil B - Text - (Anlage 7) in der zuletzt geänderten
Fassung vom 12.04.2010, als Satzung.
Die Begründung in
der Fassung vom 12.04.2010 (Anlage 8) wird gebilligt.
Der Beschluss des
Bebauungsplanes durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich
bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit
Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen
und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Auf Grund des § 22
GO waren keine Stadtvertreter von der Beratung und von der Beschlussfassung
ausgeschlossen.
Abstimmung:
Bei 37 Ja-, 6 Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen
mehrheitlich angenommen.