Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 47

Beschluss:

 

a)        Entscheidung über die Behandlung von Stellungnahmen
Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB

Die vor, während oder nach der ersten und erneuten öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen folgender Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (im Folgenden benannt mit der laufenden Nummer der Anlage 3) werden

berücksichtigt
Punkt 2

teilweise berücksichtigt


nicht berücksichtigt


zur Kenntnis genommen
Punkt 1 (1 a); Punkt 2 a und 2 b; Punkt 3 (3 a); Punkt 4 (4 a)

Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird auf die Ausführungen zur Sach- und Rechtslage beziehungsweise die o. g. Anlage dieser Vorlage Bezug genommen.

Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Stellungnahme abgegeben haben, von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

b)       Satzungsbeschluss

Aufgrund des § 10 BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung von Schleswig-Holstein1 beschließt die Stadtvertretung den Bebauungsplan Nr. 162 Norderstedt, 3. Änderung „Achter de Dannen“, Gebiet: südlich Kringelkrugweg/westlich Fußweg Am Hange, bestehend aus dem Teil A – Planzeichnung – (Anlage 4) und dem Teil B – Text – (Anlage 5) in der zuletzt geänderten Fassung vom 15.12.2009, als Satzung.
Die Begründung in der Fassung vom 08.04.2010 (Anlage 6) wird gebilligt.

Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

Aufgrund des § 22 GO waren keine Stadtvertreter/innen von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.



 


Abstimmung:

Bei 47 Ja-Stimmen einstimmig.