Beschluss:

      a).        Das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Absatz 1 und § 4 Absatz 1 BauGB wird entsprechend den Vermerken der Verwaltung vom 01.09.2009 (Anlagen 4 und 5) beschlossen.
Die Schreiben mit den eingegangenen Stellungnahmen sowie die Niederschrift der öffentlichen Veranstaltung vom 07.07.2009 sind als Anlagen Nr. 2 ,3 und 4 dieser Vorlage beigefügt.

      b).        Der Entwurf des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 285 Norderstedt "Am Scharpenmoor Park", Gebiet: Zwischen Schwarzer Weg, Kahlenkamp, Theodor Fontane Straße und Ochsenzoller Straße Teil A - Planzeichnung - (Anlage 9) und Teil B – Text - (Anlage 10) in der Fassung vom 18.08.2010 wird beschlossen.
Die Begründung in der Fassung vom 18.08.2010 wird gebilligt.

Der Entwurf des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 285 “Am Scharpenmoor Park“ – sowie die Begründung und folgende Arten umweltbezogener Informationen:

          bereits eingegangene umweltbezogene Stellungnahmen

          Klimaanalyse der Stadt Norderstedt                                                       Stand: 11/ 1993

          Umweltbericht zum Flächennutzungsplan 2020 der Stadt Norderstedt
                                                                                                   Stand: 12/2007

          Lärmminderungsplanung (LMP)/ Ist-Analyse 2005 Schallimmissionsplan „Straße“
           2005 der Lärmminderungsplanung                                          Stand: 2005

          Landschaftsplan 2020 der Stadt Norderstedt incl. Umweltbericht           Stand: 12/2007

          Quantitative Erfassung ausgewählter Brutvogelarten                  Stand: 2000



          Stichtagsmessungen/Grundwassergleichenpläne                               Stand:                                                                                                                          192/93/95/98/99/                                                                                           00/03/04/05

          Orientierende Luftschadstoffmessungen an vier verkehrsexponierten Standorten                                                                                           Stand: 2005

          Abschätzung der aktuellen und zukünftigen Luftqualitätsgüte Norderstedt                                                                                                     Stand: 2007

  • Potenzialabschätzung Artenschutz                                                   Stand 2010
  • Schalltechnische Untersuchung                                                             Stand: 16.03.2010
  • Historische Recherche und Kontaminationsuntersuchung                    Stand: 04.08.2010

    sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB von der öffentlichen Auslegung zu unterrichten.

    Sollten sich nach der öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte Stellungnahmen Änderungen des Bauleitplanentwurfes ergeben, die die Grundzüge der Planung nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte Beteiligung gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen.

 

Auf Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.


Abstimmung:

Die Vorlage wurde mit 11 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimmen und 1 Enthaltungen mehrheitlich beschlossen.