Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 2, Befangen: 0

Beschluss

 

Der Entwurf zum städtebaulichen Entwicklungskonzept (Anlage 2) für das Fördergebiet „Schmuggelstieg“ in der Fassung vom 01.09.2010 werden gebilligt. Auf dieser Grundlage ist die Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchzuführen.

 

Der Entwurf des städtebaulichen Entwicklungskonzepts für das Fördergebiet „Schmuggelstieg“ sowie die Begründung und folgende Arten umweltbezogener Informationen:

 

§         Klimaanalyse der Stadt Norderstedt                  Stand:                  11/1993

§         Biotop- und Nutzungskartierung                  Stand:                  22.03.2005

§         Umweltbericht zum Flächennutzungsplan 2020

der Stadt Norderstedt                  Stand:                  12/2007

§         Lärmminderungsplanung (LMP)/Ist-Analyse 2005

Schallimmissionsplan „Straße“ 2005 der

Lärmminderungsplanung                  Stand:                  2005

§         Landschaftsplan 2020 der Stadt Norderstedt

incl. Umweltbericht                  Stand:                  12/2007

§         Quantitative Erfassung ausgewählter Brutvogelarten                  Stand:                  2000

§         Stichtagsmessungen/Grundwassergleichenpläne                  Stand:                  1992/93/95/98/99/
                                    2000/03/04/05

§         Orientierende Luftschadstoffmessungen

an vier verkehrsexponierten Standorten                  Stand:                  2005

§         Abschätzung der aktuellen und zukünftigen

Luftqualitätsgüte Norderstedt                  Stand:                  2007

§         Klimaschutzorientiertes Energiekonzept für den

Gebäudesektor in Norderstedt                  Stand:                  11/2009

§         Fachbeitrag zum Artenschutz                  Stand:                  03.08.2010

§         Gutachten über den Zustand des Baumbestands
Parkanlage Schmuggelstieg                  Stand:                  10.08.2010

 

sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von der öffentlichen Auslegung zu unterrichten.

Sollten sich nach der öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte Stellungnahmen Änderungen des Entwurfes ergeben, die die Grundzüge der Planung nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte Beteiligung gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen.

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

 


Abstimmung:

Die Vorlage wurde mit 11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 2  Enthaltungen einstimmig beschlossen.