Sitzung: 04.11.2010 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: B 10/0466
Antrag von Frau Plaschnick zum Beschlussvorschlag
Die Gemeinbedarfsflächen sind zu erhalten. Der zweite Absatz wird im Beschlussvorschlag gestrichen.
Der Antrag wurde mit 1 Ja-Stimmen, 9 Nein-Stimmen
und 1 Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.
Die Mitglieder des Ausschusses sind sich einig, die Tatsache, dass ein städtebaulicher Vertrag geschlossen wird, in den Beschluss mit aufzunehmen. Der entsprechende Satz im Sachverhalt der Vorlage wird Bestandteil des Beschlusses.
Beschluss
Der Entwurf des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 280 Norderstedt
"Garstedter Dreieck West", Gebiet: beidseitig Buschweg / zwischen
Kohfurth, Friedrichsgaber Weg, Buchenweg Teil A – Planzeichnung (Anlage
2 der Vorlage) und Teil B – Text (Anlage 3 der Vorlage) in der Fassung vom
15.10.2010 wird beschlossen.
Die Begründung in der Fassung vom 15.10.2010 (Anlage 4 der Vorlage)
wird gebilligt.
Abweichend zum Aufstellungsbeschluss vom 04.09.2008 wird das seinerzeit
explizit genannte Planungsziel „Sicherung von Gemeinbedarfsflächen für soziale
Infrastruktureinrichtungen“ nicht mehr
verfolgt.
Ferner wird der Plangeltungsbereich im Norden durch zusätzliche
Verkehrsflächen im Verlauf Friedrichsgaber Weg erweitert, durch Beschränkung
auf die erforderlichen Flächen für die Regenrückhaltung (Regenrückhaltebecken)
reduziert und im Süden durch zusätzlichen Bedarf an Verkehrsflächen in den
Knotenpunkten Stettiner Straße/Kohfurth, Marommer Straße/Kohfurth und Könsliner
Weg/Kohfurth erweitert.
Zur Qualitätssicherung der zukünftigen baulichen Entwicklung des
Wohnquartiers soll das städtebauliche Konzept als Anlage im städtebaulichen
Vertrag rechtsverbindlich verankert werden.
Der Entwurf des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 280 Norderstedt
"Garstedter Dreieck West" -, sowie die Begründung sowie folgende
Arten umweltbezogener Informationen:
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bereits
eingegangene umweltbezogene Stellungnahmen
·
Klimaanalyse
der Stadt Norderstedt Stand:
November 1993
·
Umweltbericht
zum Flächennutzungsplan 2020 der Stadt Norderstedt Stand: 12/2007
·
Lärmminderungsplanung
(LMP)/Ist-Analyse 2005Schallimmissionsplan „Straße“ 2005 der
Lärmminderungsplanung Stand: 2005
·
Landschaftsplan
2020 der Stadt Norderstedt incl. Umweltbericht Stand:
12/2007
·
Quantitative
Erfassung ausgewählter Brutvogelarten Stand:
2000
·
Stichtagsmessungen/Grundwassergleichenpläne Stand: 1992/93/95/98/99/
00/03/04/05
·
Orientierende
Luftschadstoffmessungen an vier verkehrsexponierten Standorten Stand: 2005
·
Abschätzung der
aktuellen und zukünftigen Luftqualitätsgüte Norderstedt Stand: 2007
·
Grünordnungsplanerischer
Fachbeitrag Stand:15.10.2010
·
Lärmtechnische
Untersuchung Stand:08.10.2010
·
Grundwasseruntersuchung Stand14.06.1999
·
Auswirkungen
von Baumaßnahmen auf das Grundwasser Stand: 06.10.2009
·
Gutachterliche
Stellungnahme zum baumverträglichen Bauen im Grundwasser
Stand
30.05.2009
·
Baumgutachterlicher
Kurzbefund Stand: 03.12.2009
·
Datengestützte,
faunistische Potenzialabschätzung Stand 15.04.2009
·
Bestandsaufnahme
Bäume – Biotoptypen Stand
März 2009
·
Kurzstellungnahme
zur artenschutzrechtlichen Notwendigkeit der Bereitstellung von
Kompensationsgrünländern für die Breitflügelfledermaus Stand 06.09.2009
·
Käfergutachten
Eremit Stand
25.03.2010
sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von der
öffentlichen Auslegung zu unterrichten.
Sollten sich nach der öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte
Stellungnahmen Änderungen des Bauleitplanentwurfes ergeben, die die Grundzüge
der Planung nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte
Beteiligung gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen.
Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder
von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
Abstimmung:
Die so geänderte Vorlage wurde mit 12
Ja-Stimmen,0 Nein-Stimmen und 1 Enthaltungen einstimmig beschlossen.