Nachtrag: 29.10.2010

Herr Struckmann teilt mit, dass auf der letzten Sitzung des Jugendhilfeausschusses Herr Fock bei der Beschlussfassung zu TOP 7 „Jugendarbeit Harksheide“ befangen war und nicht an der Abstimmung hätte teilnehmen dürfen. Die Mitwirkung des Herrn Fock bleibt gemäß der Regelung des § 22 Abs. 5 Nr. 1 GO folgenlos, da ein Verstoß gegen die Mitwirkungsverbote wegen Unerheblichkeit für das Abstimmungsergebnis nicht geltend gemacht werden kann.

Dies wird zum Anlass genommen, die Ausschussmitglieder darauf aufmerksam zu machen, dass sie selbst verpflichtet sind auf ihre Befangenheit bei Abstimmungen hinzuweisen und nicht auf einen Hinweis des Vorsitzenden oder der Verwaltung zu warten.