Nachtrag: 29.10.2010

Frau Hahn gibt folgende Anfrage mit der Bitte um Beantwortung zu Protokoll (Anlage 5):

 

Bund, Länder und Kommunen haben sich auf den „KrippenGipfeln“ im Jahr 2007 gemeinsam auf den Ausbau der Betreuungsinfrastruktur bis 2013 verständigt. Daher ist nun jede Seite in der Pflicht, ihren – auch finanziellen – Anteil dazu beizutragen.

 

Insbesondere sind die Länder gefordert, die Bundesmittel entsprechend an die Kommunen weiterzugeben, Länder und Kommunen müssen aber auch – wie vereinbart – ihren Eigenbeitrag leisten.

 

Wenn das Verfassungsgericht NRW in seinem Urteil das Konnexitätsprinzip verletzt sieht und den U3-Ausbau als eine neue Aufgabe für die Kommunen beschreibt, dann ist nun das Land am Zug.

 

Ob die in Summe 12 Mrd. Euro für das angestrebte Ausbauziel von „durchschnittlich „ 35 Prozent ausreichen und ob der wirkliche Bedarf nicht noch wesentlich höher liegt, sind noch offenen Fragen.

 

Die SPD-Fraktion erbittet  eine Stellungnahme des Landes.