Nachtrag: 29.10.2010
Sitzung: 28.10.2010 Jugendhilfeausschuss
Frau Hahn gibt
folgende Anfrage mit der Bitte um Beantwortung zu Protokoll (Anlage 5):
Bund, Länder und
Kommunen haben sich auf den „KrippenGipfeln“ im Jahr 2007 gemeinsam auf den
Ausbau der Betreuungsinfrastruktur bis 2013 verständigt. Daher ist nun jede
Seite in der Pflicht, ihren – auch finanziellen – Anteil dazu beizutragen.
Insbesondere sind
die Länder gefordert, die Bundesmittel entsprechend an die Kommunen
weiterzugeben, Länder und Kommunen müssen aber auch – wie vereinbart – ihren
Eigenbeitrag leisten.
Wenn das
Verfassungsgericht NRW in seinem Urteil das Konnexitätsprinzip verletzt sieht
und den U3-Ausbau als eine neue Aufgabe für die Kommunen beschreibt, dann ist
nun das Land am Zug.
Ob die in Summe 12
Mrd. Euro für das angestrebte Ausbauziel von „durchschnittlich „ 35 Prozent
ausreichen und ob der wirkliche Bedarf nicht noch wesentlich höher liegt, sind
noch offenen Fragen.
Die SPD-Fraktion
erbittet eine Stellungnahme des Landes.