Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Beschluss:

Der Wiederwahl des stellvertretenden Ortswehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Glashütte, Herrn Georg Schmidt, sowie

der Neuwahl des Ortswehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Glashütte, Herrn Lars Hartmuth, wird gemäß § 11 Abs. 3 Brandschutzgesetz Schleswig – Holstein vom 10.02.1996, in seiner Fassung vom 25.11.2008, zugestimmt.

 


Abstimmung:

 

Bei 13 Ja-Stimmen einstimmig beschlossen.