Sitzung: 02.12.2010 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 1, Enthaltungen: 1
Vorlage: B 10/0522
Beschluss:
Gemäß § 1 des Gesetzes über
die Einrichtung von Partnerschaften zur Attraktivierung von City-,
Dienstleistungs- und Tourismusbereichen (PACT-Gesetz) vom 13.07.2006
(GVOBl. 2006, S. 158) wird die Gebietsabgrenzung für das Gebiet „Norderstedt-Mitte" in Norderstedt
beschlossen.
Die Gebietsabgrenzung ist in der
Planzeichnung vom 15.11.2010 festgesetzt (vgl. verkleinerte Fassung in Anlage
1). Diese Planzeichnung ist Bestandteil des Beschlusses.
Für das
Gebiet „Norderstedt-Mitte“ werden folgende Planungsziele angestrebt:
·
Stärkung
und Sicherung des Standorts als Nahversorgungszentrum für die im Stadtteil
Norderstedt-Mitte lebende Bevölkerung
·
Förderung
der lokalen Wirtschaft
·
Verbesserung
des Images und Erhöhung der Aufenthaltsqualität im Zentrum
·
Profilierung
des Zentrums als kulturelles Zentrum und Dienstleistungsstandort für die
gesamte Stadt
Im Gebiet können sich private
Partnerschaften zur Attraktivitätssteigerung des Bereichs bilden.
Grundeigentümer, Erbbauberechtigte und Gewerbetreibende können gemeinsam die im
PACT-Gesetz aufgeführten Rechte ausüben. Sie benennen eine Aufgabenträgerin
oder einen Aufgabenträger und übertragen ihr oder ihm das Recht zur
Antragstellung und Durchführung der geplanten Maßnahmen.
Der Beschluss zur
Gebietsabgrenzung ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 1 Abs. 2 PACT-Gesetz).
Aufgrund des § 22 GO waren
keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmung:
Die Vorlage wurde mit 11 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimmen und
1 Enthaltungen mehrheitlich beschlossen.