Sitzung: 02.12.2010 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 1
Vorlage: B 10/0535
Beschluss:
a)
Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4
Absatz 2 BauGB
Die
vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen
folgender Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (im Folgenden
benannt mit der laufenden Nummer in der Anlage 3) werden
berücksichtigt
1, 5.1, 5.2, 5.3, 5.4, 5.6 und 5.7
teilweise berücksichtigt
keine
nicht berücksichtigt
keine
zur Kenntnis genommen
2, 3, 4, 5.5 und 6
Hinsichtlich
der Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen der Behörden und
sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird auf die Ausführungen zur Sach- und
Rechtslage beziehungsweise die o. g. Anlage dieser Vorlage Bezug genommen.
Die
Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Stellungnahmen abgegeben haben, von
dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
b)
Entscheidung über
die Behandlung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB
Die
vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen
Privater (im Folgenden benannt mit der laufenden Nummer der Anlage 5) werden
berücksichtigt
2.2, 4.2 und 4.3
teilweise berücksichtigt
1.2, 2.1 und 4.1
nicht berücksichtigt
1.3
zur Kenntnis genommen
1.1, 3
Hinsichtlich
der Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen Privater wird auf
die Ausführungen zur Sach- und Rechtslage beziehungsweise die o. g. Anlage
dieser Vorlage Bezug genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die
Stellungnahmen abgegeben haben, von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in
Kenntnis zu setzen.
c)
Billigung des
städtebaulichen Entwicklungskonzepts für das Fördergebiet „Schmuggelstieg“
Das
städtebauliche Entwicklungskonzept (Anlage 2) für das Fördergebiet
„Schmuggelstieg“ in der Fassung vom 15.11.2010 wird gemäß § 171 b gebilligt.
Auf dieser Grundlage sind die Ziele und Maßnahmen im Stadtumbaugebiet zu
entwickeln.
d)
Beschluss über
die förmliche Festlegung des Stadtumbaugebiets „Schmuggelstieg“
Die förmliche Festlegung des Stadtumbaugebiets „Schmuggelstieg“
wird gemäß §§ 171 a – b BauGB (Stadtumbaugebiet)
vorbehaltlich der Zustimmung durch das Innenministerium des Landes
Schleswig-Holstein beschlossen (Anlage 1).
Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss ortsüblich bekannt zu machen und zu jedermanns Einsicht bereit zu halten.
Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder
von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
Abstimmung:
Die Vorlage wurde mit 12 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und
1 Enthaltungen einstimmig beschlossen.