Sitzung: 17.03.2011 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: B 11/0039
Beschluss
a) Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen
Entscheidung
über die Behandlung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB
Die
vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen
folgender Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (im Folgenden
benannt mit der laufenden Nummer der Anlage 3 ) werden
berücksichtigt
Punkt 2;
Punkt 3; Punkt 4.5; Punkt 5;
Punkt 6;
teilweise berücksichtigt
nicht berücksichtigt
zur Kenntnis genommen
Punkt 1;
Punkt 4.1-4.4 + 4.6 – 4.7;
Hinsichtlich
der Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange wird auf die Ausführungen zur Sach- und
Rechtslage beziehungsweise die o.g. Anlage dieser Vorlage Bezug genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die
Stellungnahme abgegeben haben, von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in
Kenntnis zu setzen.
Entscheidung
über die Behandlung der Stellungnahmen Privater im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung
gemäß § 3 Absatz 2 BauGB
Die
vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen
Privater (im Folgenden benannt mit der laufenden Nummer der Anlage 5 ) werden
berücksichtigt
Punkt 1; .
Punkt 2; Punkt 3.1 + 3.2;... Punkt
5.2;... Punkt 6.1 – 6.4;... Punkt 9;
teilweise berücksichtigt
Punkt 2;
Punkt 7.2
nicht berücksichtigt
Punkt 3.3 ;
Punkt 4;... Punkt 5.1;... Punkt 7.1;... Punkt 8.1 + 8.2; Punkt 10.1 – 10.4;
zur Kenntnis genommen
Hinsichtlich
der Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen Privater wird auf
die Ausführungen zur Sach- und Rechtslage beziehungsweise die o.g. Anlage
dieser
Vorlage Bezug genommen.
b) Erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Der
geänderte Entwurf des Bauleitplanes, Bebauungsplan
Nr. 145 Nord Norderstedt, 1. Änderung "Nachverdichtung Poppenbütteler
Straße Ost", Gebiet: Östlich Poppenbütteler Straße / südlich Glashütter
Damm / westlich und nördlich Fußwege zur Schwentinestraße Teil A –
Planzeichnung (Anlage 7 ) und Teil B – Text (Anlage 8 ) in der Fassung vom
17.02.2011 wird beschlossen.
Die
Begründung in der Fassung vom 17.02.2011 (Anlage 9 ) wird gebilligt.
Der
Entwurf des Bebauungsplan Nr. 145 Nord
Norderstedt, 1. Änderung "Nachverdichtung Poppenbütteler Straße Ost" -,
sowie die Begründung sowie folgende Arten umweltbezogener Informationen:
·
bereits eingegangene umweltbezogene Stellungnahmen
·
Klimaanalyse der Stadt Norderstedt Stand:
November 1993
·
Umweltbericht zum Flächennutzungsplan 2020 der Stadt Norderstedt Stand:
12/2007
·
Lärmminderungsplanung (LMP)/Ist-Analyse 2005Schallimmissionsplan
„Straße“ 2005 der Lärmminderungsplanung Stand:
2005
·
Landschaftsplan 2020 der Stadt Norderstedt incl. Umweltbericht Stand:
12/2007
·
Quantitative Erfassung ausgewählter Brutvogelarten Stand: 2000
·
Stichtagsmessungen/Grundwassergleichenpläne Stand: 1992 - 2007/
·
Orientierende Luftschadstoffmessungen an vier verkehrsexponierten
Standorten Stand:
2005
·
Abschätzung der aktuellen und zukünftigen Luftqualitätsgüte Norderstedt Stand:
2007
·
Ergebnisse der Altlastenuntersuchungen Stand
2010
·
Faunistische Potentialabschätzung Stand
2010
sind
gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 1 BauGB erneut öffentlich auszulegen. Die Behörden und
sonstige Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von der
öffentlichen Auslegung zu unterrichten.
Sollten
sich nach der erneuten öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte
Stellungnahmen Änderungen des Bauleitplanentwurfes ergeben, die die Grundzüge
der Planung nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte
Beteiligung gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen.
Aufgrund des § 22 GO waren
keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
Abstimmung:
Die Vorlage wurde mit 13 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und
0 Enthaltungen einstimmig beschlossen.