Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 47

Beschluss

 

Zur Sicherung der Planung des in der Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 284 beschließt die Stadt Norderstedt die Verlängerung der Satzung über die Veränderungssperre „Südlich/südöstlich des Autoverwerters Kiesow“ im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 284 Norderstedt, Gebiet: Flurstücke: teilw. 18/9, 24/16, 24/17, teilw. 24/27, teilw. 34/2, teilw. 314/35, teilw. 34/6, teilw. 455 der Flur 3 der  Gemarkung Friedrichsgabe gemäß § 17 Abs. 1 Satz 3 Baugesetzbuch um ein Jahr, bestehend aus dem Teil A -Planzeichnung- und dem Teil B -Text-, für die sie den Satzungsbeschluss am 28.04.2009 gefasst hat (Anlagen 2 und 3).

 

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine Stadtvertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 


Abstimmung:

 

Bei 47 Ja-Stimmen einstimmig angenommen.