Sitzung: 19.05.2011 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: Kenntnisnahme
Abstimmung: Ja: 13
Vorlage: B 11/0176
Beschluss:
a)
Gemäß §§ 2 ff. BauGB wird die Aufstellung des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 218 Norderstedt 1. Änderung
"Schützenwall-Süd", Gebiet: nördlich Langenharmer Weg, südlich
Stormarnstraße beschlossen.
Der
Geltungsbereich ist in der Planzeichnung vom 02.05.2011 festgesetzt (vgl.
verkleinerte Fassung in Anlage 3). Diese Planzeichnung ist Bestandteil des
Beschlusses.
Für das Plangebiet werden folgende
Planungsziele angestrebt:
Ziel des Bebauungsplanes ist die planungsrechtliche
Umwidmung des „Schützenwall-Süd“ zwischen Langenharmer Weg und Stormarnstraße
von Straßenverkehrsfläche zu Gewerbefläche gemäß § 8 BauNVO. Eine Erweiterung
der überbaubaren Fläche soll nicht erfolgen.
b) Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen des Bauleitplanverfahrens Bebauungsplan
Nr. 218 Norderstedt 1. Änderung "Schützenwall-Süd", Gebiet: nördlich
Langenharmer Weg, südlich Stormarnstraße (Anlage 1) die öffentliche Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen
Ziele und Zwecke der Planung (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) erfolgen.
Der
Vorentwurf des Bebauungsplans vom 02.05.2011(Anlage 4) wird als Grundlage für
die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gebilligt.
Die
frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist entsprechend den Ziffern 1., 2., 3.1, 4., 6., 7., 8., 9. und 11. der
Anlage 6 dieser Vorlage durchzuführen.
Der
Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2
BauGB).
Aufgrund
des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmung:
Die Vorlage wurde mit 13 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und
0 Enthaltungen einstimmig beschlossen.