Beschluss:

 

a)  Gemäß §§ 2 ff. BauGB wird die Aufstellung des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 218 Norderstedt 1. Änderung "Schützenwall-Süd", Gebiet: nördlich Langenharmer Weg, südlich Stormarnstraße beschlossen.

 

Der Geltungsbereich ist in der Planzeichnung vom 02.05.2011 festgesetzt (vgl. verkleinerte Fassung in Anlage 3). Diese Planzeichnung ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Für das Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:

 

Ziel des Bebauungsplanes ist die planungsrechtliche Umwidmung des „Schützenwall-Süd“ zwischen Langenharmer Weg und Stormarnstraße von Straßenverkehrsfläche zu Gewerbefläche gemäß § 8 BauNVO. Eine Erweiterung der überbaubaren Fläche soll nicht erfolgen.

 

b)  Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen des Bauleitplanverfahrens Bebauungsplan Nr. 218 Norderstedt 1. Änderung "Schützenwall-Süd", Gebiet: nördlich Langenharmer Weg, südlich Stormarnstraße (Anlage 1) die öffentliche Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) erfolgen.

 

Der Vorentwurf des Bebauungsplans vom 02.05.2011(Anlage 4) wird als Grundlage für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gebilligt.

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist entsprechend den Ziffern 1., 2., 3.1, 4., 6., 7., 8., 9. und 11. der Anlage 6 dieser Vorlage durchzuführen.

 

 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.


Abstimmung:

Die Vorlage wurde mit 13 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen einstimmig beschlossen.