Sitzung: 16.06.2011 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13
Vorlage: B 11/0203
Beschluss:
a) Entscheidung
über die Behandlung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Die vor, während oder nach
der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen folgender Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange (Anlage 2 dieser Vorlage) werden
entsprechend den Ausführungen des Amtes für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr
vom 16.05.2011 (Anlage 3 dieser Vorlage) berücksichtigt, teilweise
berücksichtigt, nicht berücksichtigt bzw. zur Kenntnis genommen.
Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird auf die Ausführungen
des Vermerkes des Amtes für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr vom 16.05.2011
(Anlage 3 dieser Vorlage, Spalte Abwägungsvorschlag) Bezug genommen. Die
dortigen Ausführungen sind Bestandteil des Beschlusses.
Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Stellungnahme abgegeben haben,
von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
b)
Entscheidung über die
Behandlung der Stellungnahmen Privater im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung
gemäß § 3 Absatz 2 BauGB
Die vor, während oder nach
der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen/Anregungen Privater
(Anlage 4 dieser Vorlage) werden entsprechend den Ausführungen im Vermerk des
Amtes für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr vom 06.05.2011 (Anlage 5 dieser
Vorlage) berücksichtigt, teilweise berücksichtigt, nicht berücksichtigt bzw.
zur Kenntnis genommen.
Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den
Stellungnahmen/Anregungen der Privaten wird auf die Ausführungen des Vermerkes
des Amtes für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr vom 06.05.2011 (Anlage 5
dieser Vorlage, Spalte Abwägungsvorschlag) Bezug genommen. Die dortigen Ausführungen
sind Bestandteil des Beschlusses.
Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Stellungnahme abgegeben haben,
von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
c)
Satzungsbeschluss
Auf Grund des § 10 BauGB
sowie nach § 84 der Landesbauordnung von Schleswig-Holstein beschließt die
Stadtvertretung den Bebauungsplan Nr.
285 Norderstedt "Am Scharpenmoor Parkt", Gebiet: zwischen Schwarzer Weg, Kahlenkamp, Theodor-Fontane-Straße
und Ochsenzoller Straße bestehend aus dem Teil A - Planzeichnung - (Anlage
6) und dem Teil B - Text - (Anlage 7) in der zuletzt geänderten Fassung vom
17.05.2011, als Satzung.
Die Begründung in der Fassung vom 17.05.2011 (Anlage 8) wird gebilligt.
Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB
ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan
mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen
und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Auf Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und von
der Beschlussfassung ausgeschlossen.
Abstimmung:
Die Vorlage wurde mit 13 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und
0 Enthaltungen einstimmig beschlossen.