Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Die geänderten Richtlinien zur Bildung einer Sozialstaffel nach § 10 der Satzung für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Norderstedt für die Teilnehmerbeiträge oder Gebühren und des Verpflegungsgeldes in Kindertageseinrichtungen (inkl. Modulbetreuungen und sonstigen anerkannten Elternbetreuungen) werden in der Fassung der Anlage beschlossen. 

 

Die genannten Richtlinien treten mit Wirkung vom 01.08.2011 in Kraft.

 

Abstimmung: einstimmig angenommen