Sitzung: 23.06.2011 Jugendhilfeausschuss
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: B 11/0192/1
Beschluss:
Die
Stadt Norderstedt beabsichtigt, in einem Zeitfenster von ca. 10 Jahren an allen
Norderstedter Grundschulen Offene Ganztagsschulen auf der Grundlage des
Gutachtens von „Steria Mummert“ einzurichten. Dies soll im Einvernehmen mit den
Schulen und den bisherigen Trägern von Betreuungseinrichtungen für
Grundschulkinder geschehen. Ziel ist es, den Eltern von Grundschulkindern die
Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern und die Chancengleichheit zu
verbessern.
An
den Offenen Ganztagsgrundschulen wird es nur eine Betreuungsform im Rahmen des
Ganztagsangebots geben. Die Offene Ganztagsgrundschule ist als ein
ganzheitlicher pädagogischer Rahmen zu verstehen, der einen Mittagstisch,
Hausaufgabenbetreuung, eine verlässliche, bedarfsorientierte Betreuung,
Kursangebote sowie eine flexible Ferienbetreuung für 6 Wochen pro Schuljahr umfasst.
Bis
zur Einführung der Offenen Ganztagsgrundschule bleiben an den einzelnen
Grundschulen die bisherigen Betreuungsformen Horte, Eltern- und Modulbetreuung
bestehen.
Im
ersten Schritt soll gewährleistet werden, dass in den nächsten drei bis vier
Jahren in mindestens jedem Norderstedter Stadtteil eine Offene
Ganztagsgrundschule angeboten wird. Mindestens die erste Offene
Ganztagsgrundschule soll ihren Betrieb zum
Schuljahr 2012/13 aufnehmen.
Die
Verwaltung wird gebeten, konkrete Umsetzungskonzepte zu erstellen. Dabei sollen
schrittweise für die kurzfristige (eine Grundschule), mittelfristige (eine
Grundschule in jedem Stadtteil) und langfristige (alle Grundschulen) Einführung
·
die
Rahmenbedingungen,
·
die
Einbindung der Offenen Ganztagsgrundschule in das pädagogische Schulkonzept,
·
die
konkreten Bedarfe,
·
die
pädagogischen Standards für die Betreuungsangebote,
·
die
zentrale Organisation und Trägerschaft der Betreuungsangebote,
·
die
finanziellen Anforderungen,
·
die
finanzielle Beteiligung der Eltern,
·
die
personellen Anforderungen qualitativ und quantitativ,
·
die
baulichen Anforderungen,
·
die
Organisation der Mittagsverpflegung und
·
die
konkrete Zeitplanung
erarbeitet
und dargestellt werden.
Die Verwaltung wird
gebeten, die erforderlichen finanziellen Aufwendungen in Höhe von jährlich
30.000 € für
eine externe Beratung für die Planung und Steuerung der Umsetzung in
den Entwurf des Doppelhaushalts 2012/2013 sowie in die Finanzplanung 2014 aufzunehmen.
Für die Maßnahmen
an den einzelnen Grundschulen werden gesonderte Beschlussvorlagen vorgelegt.
Die
Verwaltung wird darüber hinaus gebeten, Verhandlungen zur Sicherstellung einer
Landesförderung für die Betreuungsangebote an den Offenen Ganztagsgrundschulen
mindestens in Höhe der bisherigen
Zuwendungen für die Hortplätze und Betreuungsangebote im Rahmen der
Verlässlichen Grundschule mit dem Ministerium für Schule und Kultur SH
aufzunehmen.
Federführender
Ausschuss für die Offene Ganztagsgrundschule ist der Ausschuss für Schule und
Sport. Notwendige Beratungen und Beschlüsse zu den Hort- und Modulangeboten
finden weiterhin im Jugendhilfeausschuss statt.
Für
die Hort-und Modulbetreuung an noch nicht umgewandelten Ganztagsgrundschulen
bleibt der Jugendhilfeausschuss zuständig.
Abstimmung: einstimmig angenommen