Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Die Stadt Norderstedt beabsichtigt, in einem Zeitfenster von ca. 10 Jahren an allen Norderstedter Grundschulen Offene Ganztagsschulen auf der Grundlage des Gutachtens von „Steria Mummert“ einzurichten. Dies soll im Einvernehmen mit den Schulen und den bisherigen Trägern von Betreuungseinrichtungen für Grundschulkinder geschehen. Ziel ist es, den Eltern von Grundschulkindern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern und die Chancengleichheit zu verbessern.

 

An den Offenen Ganztagsgrundschulen wird es nur eine Betreuungsform im Rahmen des Ganztagsangebots geben. Die Offene Ganztagsgrundschule ist als ein ganzheitlicher pädagogischer Rahmen zu verstehen, der einen Mittagstisch, Hausaufgabenbetreuung, eine verlässliche, bedarfsorientierte Betreuung, Kursangebote sowie eine flexible Ferienbetreuung für  6 Wochen pro Schuljahr umfasst.

 

Bis zur Einführung der Offenen Ganztagsgrundschule bleiben an den einzelnen Grundschulen die bisherigen Betreuungsformen Horte, Eltern- und Modulbetreuung bestehen.

 

Im ersten Schritt soll gewährleistet werden, dass in den nächsten drei bis vier Jahren in mindestens jedem Norderstedter Stadtteil eine Offene Ganztagsgrundschule angeboten wird. Mindestens die erste Offene Ganztagsgrundschule soll ihren Betrieb zum  Schuljahr 2012/13 aufnehmen.

 

Die Verwaltung wird gebeten, konkrete Umsetzungskonzepte zu erstellen. Dabei sollen schrittweise für die kurzfristige (eine Grundschule), mittelfristige (eine Grundschule in jedem Stadtteil) und langfristige (alle Grundschulen) Einführung

·         die Rahmenbedingungen,

·         die Einbindung der Offenen Ganztagsgrundschule in das pädagogische Schulkonzept,

·         die konkreten Bedarfe,

·         die pädagogischen Standards für die Betreuungsangebote,

·         die zentrale Organisation und Trägerschaft der Betreuungsangebote,

·         die finanziellen Anforderungen,

·         die finanzielle Beteiligung der Eltern,

·         die personellen Anforderungen qualitativ und quantitativ,

·         die baulichen Anforderungen,

·         die Organisation der Mittagsverpflegung und

·         die konkrete Zeitplanung

erarbeitet und dargestellt werden.

 

Die Verwaltung wird gebeten, die erforderlichen finanziellen Aufwendungen in Höhe von jährlich 30.000 € für eine externe Beratung für die Planung und Steuerung der Umsetzung in den Entwurf des Doppelhaushalts 2012/2013 sowie in die Finanzplanung 2014 aufzunehmen.

 

Für die Maßnahmen an den einzelnen Grundschulen werden gesonderte Beschlussvorlagen vorgelegt.

 

Die Verwaltung wird darüber hinaus gebeten, Verhandlungen zur Sicherstellung einer Landesförderung für die Betreuungsangebote an den Offenen Ganztagsgrundschulen mindestens  in Höhe der bisherigen Zuwendungen für die Hortplätze und Betreuungsangebote im Rahmen der Verlässlichen Grundschule mit dem Ministerium für Schule und Kultur SH aufzunehmen.

 

Federführender Ausschuss für die Offene Ganztagsgrundschule ist der Ausschuss für Schule und Sport. Notwendige Beratungen und Beschlüsse zu den Hort- und Modulangeboten finden weiterhin im Jugendhilfeausschuss statt.

Für die Hort-und Modulbetreuung an noch nicht umgewandelten Ganztagsgrundschulen bleibt der Jugendhilfeausschuss zuständig.

 

 

 

 


Abstimmung: einstimmig angenommen