Sitzung: 18.08.2011 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13
Vorlage: B 11/0256
Beschluss:
a) Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen
Entscheidung über
die Behandlung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB
Die vor, während
oder nach der 1. öffentlichen Auslegung, sowie der erneuten öffentlichen
Auslegung eingegangenen Stellungnahmen folgender Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange (im Folgenden benannt mit der laufenden Nummer der Anlage
3) werden
berücksichtigt
Punkt 2; Punkt 3; Punkt 4.5;
Punkt 5;
teilweise berücksichtigt
nicht berücksichtigt
zur Kenntnis genommen
Punkt 1; Punkt 4.1-4.4 + 4.6 –
4.7; Punkt 5a;
Hinsichtlich der
Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange wird auf die Ausführungen zur Sach- und
Rechtslage beziehungsweise die o. g. Anlage dieser Vorlage Bezug genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Stellungnahme abgegeben
haben, von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Entscheidung über
die Behandlung der Stellungnahmen Privater im Rahmen der
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB
Die vor, während
oder nach der 1. öffentlichen Auslegung , sowie der erneuten öffentlichen
Auslegung eingegangenen Stellungnahmen Privater (im Folgenden benannt mit der
laufenden Nummer der Anlage 5) werden
berücksichtigt
Punkt 1; Punkt 3.1 + 3.2;
teilweise berücksichtigt
Punkt 2;
nicht berücksichtigt
Punkt 3.3 ; Punkt 4 und 4 a;
zur Kenntnis genommen
Hinsichtlich der
Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen Privater wird auf die
Ausführungen zur Sach- und Rechtslage beziehungsweise die o. g. Anlage dieser
Vorlage Bezug genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Stellungnahme abgegeben
haben, von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
b) Satzungsbeschluss
Auf Grund des § 10
BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung von
Schleswig-Holstein beschließt die Stadtvertretung den Bebauungsplan Nr. 145 Nord Norderstedt, 1.
Änderung "Nachverdichtung Poppenbütteler Straße Ost", Gebiet: Östlich
Poppenbütteler Straße / südlich Glashütter Damm / westlich und nördlich Fußwege
zur Schwentinestraße bestehend aus dem Teil A
- Planzeichnung – (Anlage 6) und dem Teil B - Text – (Anlage 7 ) in der
zuletzt geänderten Fassung vom 12.08.2011, als Satzung.
Die Begründung in
der Fassung vom 12.08.2011 (Anlage 8) wird gebilligt.
Der Beschluss des
Bebauungsplanes durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich
bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit
Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen
und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Auf Grund des § 22
GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und von der
Beschlussfassung ausgeschlossen.
Abstimmung:
Die Vorlage wurde mit 13 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und
0 Enthaltungen einstimmig beschlossen.