Sitzung: 01.09.2011 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: B 11/0222
Beschluss
a)
Das Verfahren zum
B-Plan 176, Norderstedt, Gebiet: „südlich Achternkamp/östlich Buckhörner Moor“
(verkleinerte Planzeichnung: Anlage 2), wird eingestellt.
b)
Gemäß §§ 2 ff.
BauGB wird die Aufstellung des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 291, Norderstedt,
„Wohnen am Moorbekpark“, Gebiet „östlich Buckhörner Moor, westlich der Moorbek,
südwestlich Deichgrafenweg“ beschlossen.
Der Geltungsbereich ist in der Planzeichnung vom 18.08.2011 festgesetzt (vgl.
verkleinerte Fassung in Anlage 3). Diese Planzeichnung ist Bestandteil des
Beschlusses.
Für das Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:
·
Schaffung der
planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung
·
Vorhaltung eines
Standortes für eine Kita
·
Berücksichtigung
der besonderen naturräumlichen Standortverhältnisse westlich der Moorbek
·
Sicherung des
Fuß- und Radweges auf der alten Trasse Buckhörner Moor als Bestandteil der
öffentlichen Grünfläche Moorbekpark
·
Sicherung der
verkehrlichen Anbindung der Wohnbauflächen und der Kitafläche über die Straße
Buckhörner Moor
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich
bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Aufgrund des § 22 GO waren keine
Ausschussmitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmung:
Die Vorlage wurde mit 13 Ja-Stimmen, 0
Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen 0 beschlossen.