Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss

a)  Das Verfahren zum B-Plan 176, Norderstedt, Gebiet: „südlich Achternkamp/östlich Buckhörner Moor“ (verkleinerte Planzeichnung: Anlage 2), wird eingestellt.

b)  Gemäß §§ 2 ff. BauGB wird die Aufstellung des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 291, Norderstedt, „Wohnen am Moorbekpark“, Gebiet „östlich Buckhörner Moor, westlich der Moorbek, südwestlich Deichgrafenweg“ beschlossen.

Der Geltungsbereich ist in der Planzeichnung vom 18.08.2011 festgesetzt (vgl. verkleinerte Fassung in Anlage 3). Diese Planzeichnung ist Bestandteil des Beschlusses.

Für das Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:

 

·         Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung

·         Vorhaltung eines Standortes für eine Kita

·         Berücksichtigung der besonderen naturräumlichen Standortverhältnisse westlich der Moorbek

·         Sicherung des Fuß- und Radweges auf der alten Trasse Buckhörner Moor als Bestandteil der öffentlichen Grünfläche Moorbekpark

·         Sicherung der verkehrlichen Anbindung der Wohnbauflächen und der Kitafläche über die Straße Buckhörner Moor

 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.


Abstimmung:

Die Vorlage wurde mit 13 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen 0 beschlossen.