Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschluss

1.)

Die Gewerbegebietsfläche Nr. 7 östlich der SH-Straße widerspricht sowohl landesplanerischen Vorgaben als auch Prinzipien der regionalen Arbeitsteilung, wonach Gemeinden im Achsenzwischenraum lediglich GE-Flächen für den örtlichen Bedarf darstellen sollten und können. Die keineswegs integrierte städtebauliche Lage sowie die Größe von 11 ha sprechen hingegen eindeutig für eine überregionale Funktion und Verkehrsanbindung, wie sie Orten mit zentralörtlicher Funktion auf der Achse vorbehalten ist.

 

2.)

Der Standort der GE-Fläche Nr. 7 liegt zudem im „Regionalen Grünzug“ der Regionalplans und widerspricht daher dem landesplanerischen Ziel, neben einer begrenzten örtlichen Entwicklung Tangstedt u. a. als „Entwicklungsraum für Tourismus und Erholung“ einzustufen.

 

3.)

Unabhängig möglicher Details der Verkehrsanbindung der GE-Fläche 7 an die SH-Straße konterkariert diese Gewerbegebietsdarstellung alle derzeitigen Bemühungen der Stadt Norderstedt und des Landes zur Optimierung des Verkehrsflusses auf der SH-Straße. Der Umbau des Knotens Ochsenzoll im Süden, der anlässlich der Gartenschau neugeschaffene Bügel der Stormarnstraße zwischen SH-Straße und Kreisel sowie die nördliche Verlegung der Einmündung der Poppenbütteler Straße an die Stormarnstraße zeigen die diesbezüglich stetigen Bemühungen der Stadt Norderstedt. Eine zusätzliche Belastung für die SH-Straße wird daher entschieden abgelehnt.

 

4.)

Die Steigerung der Leistungsfähigkeit der SH-Straße liegt zudem auch im wohlverstandenen Interesse der Gemeinde Tangstedt. Seit Jahren wird der vermeintlich zunehmende Durchgangsverkehr durch die Ortsteile Wilstedt und Tangstedt auf eine mangelhafte Verkehrsabwicklung der Verkehre auf der Entwicklungsachse  Norderstedt-Kaltenkirchen zurückgeführt. Konsequent wäre daher stattdessen, auf eine zusätzliche, durch die Gewerbefläche 7 provozierte Knotenbelastung auf der SH-Straße zu verzichten.

 

5.)

In diesem Zusammenhang wird verwiesen auf die Stellungnahme der Stadt Norderstedt zur 9. FNP-Änderung der Gemeinde Tangstedt (zunehmende Verkehrsbelastungen durch ein „Sondergebiet Bauschuttaufbereitung und Kompostierung“ nördlich des Firmenstandortes Eggers).

 

6.)

Die beiden alternativ vorgesehenen Flächen Nr. 9 und 30 für „Sport und Kultur“ liegen nicht nur im Außenbereich, sondern wie die Fläche Nr. 7, im „Regionalen Grünzug“ des Regionalplanes. Ziel des FNP-Verfahrens muss es daher sein, mögliche Kollisionen mit den Aussagen des Regionalplans zu vermeiden.

 

7.)

Die Landesplanung wird aufgefordert zu überprüfen inwieweit eine Erhöhung der Wohnbauflächen um ...% (von ..ha auf ... ha) noch mit den Zielen der Landesplanung und Raumordnung zu vereinbaren ist.

 

Es wird vermisst, dass im Neuerstellung Flächennutzungsplan der Gemeinde Tangstedt keine Lösungen enthalten sind, den durch die zusätzlich geplanten Wohn- und Gewerbeflächen entstehenden zusätzlichen Verkehr, auf dem Gebiet der Gemeinde Tangstedt verträglich zu regeln.

 


Abstimmung:

Die Vorlage wurde mit 12 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 1 Enthaltungen  beschlossen.