Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss

a)    Gemäß § 12 BauGB wird die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 292 Norderstedt "Wohnen und Einkaufen am Tarpenufer", Gebiet: Am Tarpenufer 3 - 5 beschlossen.

 

Der Geltungsbereich ist in der Planzeichnung vom 01.09.2011 festgesetzt (vgl. verkleinerte Fassung in Anlage 3). Diese Planzeichnung ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Für das Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:

 

·         Neuerrichtung eines Geschäfts- und Wohnhauses einschließlich Stell- und Parkplatzanlage

·         Schutz des Baumbestands entlang der Tarpenbek

·         Sicherung der Straßenverkehrsflächen Am Tarpenufer

·         Sicherung der Geh- und Radverbindung zwischen der Straße Am Tarpenufer und der Tarpenbek

 

Der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 103, Gebiet: Ohechaussee / Schmuggelstieg / Tarpenbek / Am Tarpenufer (Anlage 2) wird im überplanten Bereich aufgehoben.

 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

 

b)    Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 292 Norderstedt "Wohnen und Einkaufen am Tarpenufer", Gebiet: Am Tarpenufer 3 - 5 die öffentliche Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) erfolgen.

 

Das städtebauliche Konzept vom 23.08.2011 (Anlage 4) wird als Grundlage für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gebilligt.

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist entsprechend den Ziffern 1, 2, 3.1, 4, 6, 7, 8, 9 und 11 der Anlage 5 dieser Vorlage durchzuführen.

 

Auf Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

 


Abstimmung:

Die Vorlage wurde mit 13 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen einstimmig beschlossen.