Sitzung: 15.09.2011 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: B 11/0340
Beschluss
a)
Gemäß § 12 BauGB wird die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 292 Norderstedt "Wohnen
und Einkaufen am Tarpenufer", Gebiet: Am Tarpenufer 3 - 5 beschlossen.
Der Geltungsbereich ist in der Planzeichnung vom
01.09.2011 festgesetzt (vgl. verkleinerte Fassung in Anlage 3). Diese Planzeichnung
ist Bestandteil des Beschlusses.
Für das Plangebiet werden folgende
Planungsziele angestrebt:
·
Neuerrichtung
eines Geschäfts- und Wohnhauses einschließlich Stell- und Parkplatzanlage
·
Schutz
des Baumbestands entlang der Tarpenbek
·
Sicherung
der Straßenverkehrsflächen Am Tarpenufer
·
Sicherung
der Geh- und Radverbindung zwischen der Straße Am Tarpenufer und der Tarpenbek
Der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 103,
Gebiet: Ohechaussee / Schmuggelstieg / Tarpenbek / Am Tarpenufer (Anlage 2) wird
im überplanten Bereich aufgehoben.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu
machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
b) Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen des Vorhabenbezogenen
Bebauungsplans Nr. 292 Norderstedt "Wohnen und Einkaufen am
Tarpenufer", Gebiet: Am Tarpenufer 3 - 5 die öffentliche Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele
und Zwecke der Planung (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) erfolgen.
Das städtebauliche Konzept vom 23.08.2011 (Anlage
4) wird als Grundlage für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
gebilligt.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
ist entsprechend den Ziffern 1, 2, 3.1, 4, 6, 7, 8, 9 und 11 der Anlage 5
dieser Vorlage durchzuführen.
Auf
Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und
Beschlussfassung ausgeschlossen.
Abstimmung:
Die Vorlage wurde mit 13 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0
Enthaltungen einstimmig beschlossen.