Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Beschluss:

 

I.              Der Stadtwerkeausschuss gibt dem Oberbürgermeister und der Stadtvertretung folgenden Bericht:

 

„Die Werkleitung hat den Stadtwerkeausschuss regelmäßig und umfassend über die Entwicklung der Stadtwerke unterrichtet. Grundsatzfragen und wichtige Vorgänge des Geschäftsjahres wurden im Jahr 2010 auf 10 Sitzungen (13.01., 24.02., 28.04., 26.05., 09.06., 25.08., 22.09., 27.10., 24.11., 08.12.2010) eingehend erörtert. Der Stadtwerkeausschuss hat die ihm gemäß § 45 (1) GO obliegenden Funktionen der Kontrolle der Werkleitung sowie der Vorbereitung der Beschlüsse der Stadtvertretung in Bezug auf die Stadtwerke ausgeübt.

 

Der Jahresabschluss 2010 und der Lagebericht sind von dem für das Geschäftsjahr 2010 beauftragten Abschlussprüfer, der Wirtschaftsrat GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden. Das Ergebnis der Prüfung wurde im Rahmen einer Schlussbesprechung gemäß § 14 (1) KPG im Stadtwerkeausschuss erörtert.

 

Der Stadtwerkeausschuss empfiehlt auf dieser Grundlage dem Oberbürgermeister, den Abschluss für das Geschäftsjahr 2010 in der vorliegenden Fassung der Stadtvertretung zur Feststellung vorzulegen.“

 

II.            Im einzelnen empfiehlt der Stadtwerkeausschuss der Stadtvertretung auf der Grundlage der unter Ziffer I. getroffenen Feststellungen, die folgenden Beschlüsse zu fassen:

 

1.    „Die Stadtvertretung stellt den Jahresabschluss der Stadtwerke Norderstedt für das Wirtschaftsjahr 2010 mit folgenden Werten fest:

 

Bilanzsumme          ………………174.531.599,06. EUR

Summe der Erträge   ……………107.221.467,46. EUR

Summe der Aufwendungen        102.366.422,20  EUR

Jahresgewinn          …………………4.855.045,26  EUR .“

 

2.    „Die Stadtvertretung beschließt, vom Jahresgewinn einen Betrag in Höhe von 1.500.000,00 EUR in die Rücklagen einzustellen und den verbleibenden Jahresgewinn in Höhe von 3.355.045,26 EUR an die Stadt auszuschütten.“

 


Abstimmung:

 

Bei 12 Ja-Stimmen einstimmig beschlossen.