Herr
Bertram gibt folgenden Bericht:
Sachverhalt
Anfrage von Frau Oehme für die CDU-Fraktion zu TOP
10.1. – Haushalt 2012 / 2013 – aus der Sitzung vom 15.06.2011:
Durch die o. a. Vorlage sind
die Sanierungsmaßnahmen der einzelnen Schulen sehr schön zusammengefasst,
allerdings teilweise auf mehrere Jahre verteilt.
Frage: Kann die Verwaltung
dem Ausschuss vor der Haushaltsberatung einen Vorschlag
unterbreiten:
a). Können Schulen in einem
Haushaltsjahr komplett saniert werden?
b). Wenn ja, welche Schulen können
auf diese Weise in der mittelfristigen
Finanzplanung in welcher
Reihenfolge saniert werden?
Begründung zu diesen Fragen:
In den Schulen finden nicht
mehrfach Bauarbeiten statt. Die Bauarbeiten können für die Ferienzeiten geplant
werden. Die Objektbeauftragten können sich konzentriert um das jeweilige Objekt
kümmern.
Antwort des Fachamtes ( Amt 68 ):
Zu a). Schulen können in den
Ferienzeiten nicht komplett saniert werden. Für eine
Komplettsanierung müsste das Gebäude
geräumt sein, d. h. die Schüler und
Schülerinnen müssten in Container
ausquartiert und unterrichtet werden.
Dies würde zu erheblichen Mehrkosten
führen.