Herr Bertram gibt
folgenden Bericht:
Sachverhalt
Anfrage
von Frau Schulze-Fasel zu TOP 7.4. – Überplanung Regionalschule Garstedt – aus
der Sitzung vom 17.08.2011:
Frau Schulze-Fasel bitte die
Verwaltung um Mitteilung, ob für das VOF-Verfahren zur Überplanung der
Regionalschule Garstedt weitere zusätzliche Mehrkosten entstehen und wenn ja,
in welcher Höhe.
Antwort des Fachamtes ( Amt 68 ):
Es fallen während der
Verfahrensdurchführung keine zusätzlichen Kosten an.
Kosten entstehen erst wenn
der aus dem Verfahren hervorgegangene Sieger feststeht.
Die Höhe der Kosten kann erst
nach Verfahrensabschluss, weil dann auch erst die Honorarklasse feststeht,
ermittelt werden.