Beschluss:

Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen des Bauleitplanverfahrens Bebauungsplan Nr. 286 Norderstedt "Berliner Allee/Ochsenzoller Straße", Gebiet: zwischen Ochsenzoller Straße, Krummer Weg, Tannenstieg und Tannenhofstraße (Anlage 1) die öffentliche Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) erfolgen.

 

Das städtebauliche Konzept vom 15.09.2011 (Anlage 3) wird als Grundlage für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gebilligt. Dabei sind folgende Sachverhalte mit aufzunehmen:

 

·         Es soll im nördlichen Bereich des Bebauungsplangebietes ein Kreisverkehrsplatz mit 35 m Durchmesser eingeplant werden, wie dies auch am geplanten Kreisverkehrsplatz Achternfelde vorgesehen ist.

·         Es soll geprüft werden, ob es möglich ist, die Straße Krummer Weg an der Ochsenzoller Straße abzubinden, um dort Schleichverkehre zu unterbinden

·         Es soll ein Rad- und Fußweg von der Ochsenzoller Straße/Berliner Allee zur Tannenhofstraße durch das Gebiet geführt werden.

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist entsprechend den Ziffern 1, 2, 3.1, 4, 6-9, und 11 der Anlage 4 dieser Vorlage durchzuführen.

 

Das Verfahren ist als beschleunigtes Verfahren nach § 13 a BauGB durchzuführen.

In der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, dass der B-Plan ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden soll.

In Abänderung der ursprünglichen Planungsziele wird auf die Verlängerung der Berliner Allee zur Tannenhofstraße verzichtet.

 

Auf Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.


Abstimmung:

Die Vorlage wurde mit 13 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen einstimmig beschlossen.