Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13

Beschluss:

a)    Der am 06.05.2010 gefasste Aufstellungsbeschluss wird um Teilflächen beidseitig Kreuzweg, nördlich des bisherigen Geltungsbereiches, einschl. des gesamten Verlaufes des Kreuzweges erweitert.

b)    Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen des Bauleitplanverfahrens Bebauungsplan Nr. 282 Norderstedt "Kreuzweg", Gebiet: nördlich Glashütter Damm / beidseitig Kreuzweg (Anlage 2) die öffentliche Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) erfolgen.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 1 BauGB im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detailierungsgrad der Umweltprüfung zu beteiligen.

 

Das städtebauliche Konzept vom 17. Oktober 2011 (Anlage 3) wird als Grundlage für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gebilligt.

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist entsprechend den Ziffern 1, 2, 3.1, 4, 6-9 und 11 der Anlage 4 dieser Vorlage durchzuführen.

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.


Abstimmung:

Die Vorlage wurde mit 13 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen einstimmig beschlossen.