Sitzung: 03.11.2011 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13
Vorlage: B 11/0460
Beschluss:
a)
Der am 06.05.2010 gefasste Aufstellungsbeschluss wird um Teilflächen
beidseitig Kreuzweg, nördlich des bisherigen Geltungsbereiches, einschl. des
gesamten Verlaufes des Kreuzweges erweitert.
b) Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen des Bauleitplanverfahrens Bebauungsplan
Nr. 282 Norderstedt "Kreuzweg", Gebiet: nördlich Glashütter Damm /
beidseitig Kreuzweg (Anlage 2) die öffentliche
Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung
(frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) erfolgen.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4
Abs. 1 BauGB im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detailierungsgrad
der Umweltprüfung zu beteiligen.
Das
städtebauliche Konzept vom 17. Oktober 2011 (Anlage 3) wird als Grundlage für
die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
gebilligt.
Die
frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist entsprechend den Ziffern
1, 2, 3.1, 4, 6-9 und 11 der Anlage 4 dieser Vorlage durchzuführen.
Aufgrund
des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmung:
Die Vorlage wurde mit 13 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und
0 Enthaltungen einstimmig beschlossen.