Sitzung: 13.12.2011 Stadtvertretung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 47, Nein: 0
Vorlage: B 11/0523
Beschluss:
a) Entscheidung über die
Behandlung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Die
vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen
folgender Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (im Folgenden
benannt mit der laufenden Nummer der Anlage 2) werden
berücksichtigt
9,5
teilweise berücksichtigt
......................
nicht berücksichtigt
.......................
zur Kenntnis genommen
1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9.1, 9.2, 9.3, 9.4, 9.6,
9.7
Hinsichtlich
der Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange wird auf die Ausführungen zur Sach- und
Rechtslage beziehungsweise die o.g. Anlage dieser Vorlage Bezug genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die
Stellungnahme abgegeben haben, von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in
Kenntnis zu setzen.
b)
Satzungsbeschluss
Auf
Grund des § 10 BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung von
Schleswig-Holstein wird der Bebauungsplan
Nr. 218 Norderstedt, 1. Änderung "Schützenwall-Süd", Gebiet: nördlich
Langenharmer Weg, südlich Stormarnstraße bestehend aus dem Teil A -
Planzeichnung – (Anlage 4) und dem Teil B - Text – (Anlage 5) in der zuletzt
geänderten Fassung vom 16.11.2011, als Satzung beschlossen.
Die
Begründung in der Fassung vom 28.11.2011 (Anlage 6) wird gebilligt.
Der
Beschluss des Bebauungsplanes durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB
ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan
mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden
eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Auf
Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder/Stadtvertreter von der Beratung
und von der Beschlussfassung ausgeschlossen.
Abstimmung:
Gesetzliche Anzahl der
Stadtvertreterinnen/Stadtvertreter: 49; davon anwesend: 47;
Bei 47 Ja-Stimmen einstimmig beschlossen.